Nachdem die FK-N über 160 Anträge und vier Mitberichte von Sachbereichskommissionen beraten hatte, hat sie das EP 27 in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Die Anträge der Kommissionsmehrheit würden zu Einsparungen von 1,71 Milliarden Franken für das Jahr 2027, von 2,07 Milliarden Franken für 2028 und von 2,15 Milliarden Franken für 2029 führen. Zum Vergleich: Die Beschlüsse des Ständerates in der Wintersession 2025 hätten Einsparungen von 1,49 Milliarden Franken für 2027, von 1,98 Milliarden Franken für 2028 und von 2,07 Milliarden Franken für 2029 zur Folge.
Die Kommission folgt weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. Zwischen den Anträgen der FK-N und den Beschlüssen des Ständerates bestehen nur noch 19 Differenzen, von denen 2 Gesetzesänderungen erfordern. Die anderen Differenzen betreffen ausschliesslich den Finanzplan und bedürfen keiner Gesetzesänderungen.
Das EP 27 wird in der Frühjahrssession 2026 beraten. Dann gilt es, die Differenzen zwischen den Räten zu bereinigen und die Vorlage in der Schlussabstimmung zu verabschieden, damit im September 2026 gegebenenfalls ein Referendum durchgeführt werden kann und die Gesetzesänderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten können. Eine Kommissionsminderheit beantragt Nichteintreten. 9 Minderheiten wiederum beantragen, die Vorlage mit jeweils einem anderen Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen. Mit 92 Minderheitsanträgen werden Änderungen an der Vorlage verlangt. Unter anderem sollen die Alkohol- und die Tabaksteuer oder der Preis für die Autobahnvignette angehoben werden.
Die FK-N hat ihre Beschlüsse am 20. Februar 2026 im Rahmen eines Point de presse den Medien vorgestellt. Die Beilage zu dieser Medienmitteilung enthält eine Übersicht über sämtliche Beschlüsse der Kommission. Im Folgenden werden nur die Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates ausgeführt.
Erhöhung des Beitrags des Agrarsektors zu den Entlastungsmassnahmen
Der Ständerat entschied, im Bereich der Landwirtschaft fast gänzlich auf Kürzungen zu verzichten. Die Kommission hingegen möchte, dass sich der Agrarsektor mit etwas mehr als 50 Millionen Franken pro Jahr an den Entlastungsmassnahmen beteiligt.
Die FK-N beantragt mit 12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen, gezielte Anpassungen bei den Einfuhrzöllen im Agrar- und Lebensmittelbereich vorzunehmen, sodass Mehreinnahmen von rund 175 Millionen Franken pro Jahr generiert würden. Diese Einnahmen sollen zu 25 Prozent aus Futtermitteln und zu 75 Prozent aus anderen Agrargütern und Lebensmitteln stammen. Die Anpassungen sollen unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz umgesetzt werden und auf die Stärkung der heimischen Produktion und der Versorgungssicherheit abzielen.
Einführung eines PLB für systemrelevante Banken
Die FK-N beantragt mit 19 zu 6 Stimmen, per 2027 einen PLB für systemrelevante Banken einzuführen. Der Bundesrat soll durch eine entsprechende Änderung des Bankengesetzes ermächtigt werden, eine solche Liquiditätssicherung per Verordnung einzuführen. Die Bundesversammlung hätte dann im Rahmen der Beratung des Geschäfts 23.062 die Möglichkeit, die Modalitäten dieses PLB zu präzisieren.
Mit einem PLB ab 2027 will die Kommission den Finanzsektor rasch stabiler machen. Ausserdem würden dadurch die Bundesfinanzen um 140 Millionen Franken pro Jahr entlastet, da die systemrelevanten Banken eine Pauschale zur Kompensation des Risikos des Bundes und zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen entrichten müssten.
Verzicht auf Kürzungen im EDI, im regionalen Personenverkehr und bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich
Die Kommission hat sich mit 13 zu 12 Stimmen gegen die von der Finanzkommission des Ständerates beantragten und vom Ständerat angenommenen zusätzlichen Kürzungen im EDI ausgesprochen, die zu Einsparungen von 30 Millionen Franken pro Jahr bei den laufenden Ausgaben des Departements und zu einer Senkung von dessen freiwilligen Beiträgen an internationale Organisationen um 1,8 Millionen Franken pro Jahr führen würden.
Ferner beantragt die FK-N mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Finanzplan für die Ausgaben im regionalen Personenverkehr an den Verpflichtungskredit, welchen die Bundesversammlung im Rahmen der Beratung der Vorlage 25.055 («Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028. Verpflichtungskredit») genehmigt hatte, anzupassen. Dies hätte zusätzliche Ausgaben von rund 70 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.
Die FK-N beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragten und vom Ständerat genehmigten Kürzungen in Höhe von 50 Millionen Franken bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich gänzlich zu verzichten. Sie hält diese Aufgaben für überaus wichtig und ist der Meinung, dass zunächst im Rahmen der Vorlage «Entflechtung 27» die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen geklärt werden sollte.
Die Kommission beantragt darüber hinaus weitere geringfügige Abweichungen von den Beschlüssen des Ständerates und hat ohne Gegenantrag die Motion 26.3006 («Ausrichtung der nächsten Revision des Finanzausgleichsgesetzes») beschlossen.
Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung vom 15. und 16. Januar 2026 auf die Vorlage eingetreten war, hat sie am 29. und 30. Januar sowie am 19. und 20 Februar 2026 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD), und teils im Beisein aller Departementsvorstehenden die Detailberatung in Bern vorgenommen.