Die Kommission hat zudem über verschiedene Themen im Zusammenhang mit dem Bundespersonal diskutiert.
Sie hat zunächst in Anwesenheit der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), das für die Beziehungen zu den Sozialpartnern und die Verhandlungen mit ihnen zuständig ist, eine Vertretung des Bundespersonals angehört. Die Bedeutung des sozialen Dialogs wurde allseits hervorgehoben. Die Vertreterinnen und Vertreter der Personalverbände haben darauf hingewiesen, dass die Lohnverhandlungen schwieriger geworden sind. Auch haben sie kritisiert, dass Verhandlungen, die zwischen den Sozialpartnern geführt und abgeschlossen werden, durch einen Beschluss des Parlaments in der Budgetdebatte hinfällig werden können. Die Vorsteherin des EFD hat ebenfalls betont, dass die Intervention des Parlaments in dieser Angelegenheit es ihr erschwert, ihr gesetzliches Verhandlungsmandat zu erfüllen. Die Kommission hat Verständnis für diese Kritik und anerkennt, dass diese Situation zu Unsicherheit geführt hat, weist aber auch darauf hin, dass die Budgethoheit weiterhin beim Parlament liegt.
Im Anschluss an diese Anhörung hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Bauer (23.3087) und Nantermod (23.3070). Zwar anerkennt die FK-S, dass die Berichtsmethodik zum Vergleich der verschiedenen Aspekte so genau wie möglich ist und differenzierter als andere Vergleichsstudien, doch halten einige Kommissionsmitglieder auch fest, dass ein Vergleich in dieser Sache nie einfach ist und an gewisse Grenzen stösst.
Die Kommission hat sich zudem über das neue Lohnsystem der Bundesverwaltung informieren lassen, das eine Änderung der Bundespersonalverordnung erforderlich machte. Dieses System sieht vor, dass die Anfangslöhne leicht höher sind als derzeit, die Lohnentwicklung aber flacher ist. Es soll nicht zu einem höheren, sondern sogar zu einem leicht geringeren Personalaufwand führen. Die Kommission ist erfreut über die Modernisierung des Lohnsystems, bezweifelt aber, dass damit mittel- bis langfristig Einsparungen möglich sind.
Voranschlag 2026. Nachtrag I (26.007 ns)
Die FK-S hat im Rahmen der obligatorischen Eintretensdebatte für Nachträge zum Voranschlag eine allgemeine Diskussion über den Nachtrag I zum Voranschlag 2026 geführt. Die bundesrätliche Vorlage vom 13. März 2026 sieht vier Nachtragskredite im Umfang von insgesamt 98,0 Millionen Franken vor. Einer der Nachtragskredite – derjenige über 67,3 Millionen Franken – wird für die Teilnahme an den Forschungsprogrammen der Europäischen Union benötigt. Die Kommissionsmitglieder haben vor allem zu diesem Kredit Fragen gestellt. Sie wollten insbesondere wissen, wie sich der Bund gegen das Wechselkursrisiko abzusichern gedenkt bzw. wie er von einem günstigen Wechselkurs profitieren kann. Die zuständigen Subkommissionen der FK-S werden die einzelnen Nachtragskredite im April im Detail analysieren und ihre Schlussfolgerungen im Rahmen der Detailberatung an der nächsten ordentlichen Sitzung, die am 18. und 19. Mai stattfindet, der Plenarkommission präsentieren.
Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026–2032 (25.076 n)
Die FK-S folgt dem vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2026 gefassten Beschluss und beantragt einstimmig, den Verpflichtungskredit in Höhe von 66,1 Millionen Franken für die Jahre 2026–2032 für die Modernisierung der Organisation, der Geschäftsprozesse sowie der Informatiksysteme der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) zu genehmigen. Inklusive der internen Mittel von schätzungsweise 57,1 Millionen Franken, die für dieses Projekt vorgesehen sind, belaufen sich die Gesamtkosten für die digitale Transformation der ZAS auf rund 123 Millionen Franken. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Steuerung des Projekts sowie die organisatorischen Veränderungen, welche die digitale Transformation der ZAS mit sich bringen wird.
Mitberichte der Finanzkommission
Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III; 26.023 s)»: Mitberichte an die APK und WBK
Die Finanzkommission verfasst im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens zwei Mitberichte zu den Bilateralen III. Die Kommission beschloss, einen Mitbericht nach Artikel 50 Absatz 3 Parlamentsgesetz zu verfassen. Damit richten sich die Anträge an die federführenden Kommissionen und an den Ständerat. Die Finanzkommission beurteilt die Vorlagen aus finanzpolitischer Sicht.
Mit 8 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) beantragt sie der federführenden Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-S) und dem Ständerat Eintreten auf die drei Bundesbeschlüsse zum Kohäsionsbeitrag (Bundesbeschlüsse 6, 7, und 8). Die Kommission diskutierte mit dem Vorsteher des EDA und der Verwaltung unter anderem die finanziellen Auswirkungen der Beiträge und das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Kohäsionsbeitrags sowie die Umsetzung in den Finanzplänen der nächsten Jahre. In der Diskussion blieben noch einige Fragen offen. Die Verwaltung wird dazu weitere Informationen liefern, welche die Kommission an der Sitzung vom 18. und 19. Mai 2026 diskutieren wird.
Nichteintreten mit 7 zu 5 Stimmen beantragt die Finanzkommission der federführenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) und dem Ständerat beim «Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ im Jahre 2027 (Bundesbeschluss 9)». Der Bundesrat beantragt für die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ für das Jahr 2027 einen Verpflichtungskredit von 192,6 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Beitrag. Die Mehrheit der Kommission hinterfragt die Zielgerichtetheit und den Nutzen des Programms Erasmus+. Die Minderheit hält es für wichtig, den Beitrag im Hinblick auf das Gesamtpaket der Bilateralen III zu genehmigen. Die Mehrheit der Finanzkommission ersucht die federführende WBK-S, Erasmus+ kritisch zu überprüfen und mögliche Alternativen zu eruieren und spricht sich nicht gegen eine schweizerische Lösung aus, sollte sich diese als zielführender erweisen.
Die FK-S hat im Rahmen des Mitberichtsverfahrens weitere Geschäfte behandelt. Sie wird ihre Schlussfolgerungen zu den finanziellen Aspekten dieser Vorlagen den für die Vorberatung zuständigen Sachbereichskommissionen zukommen lassen.
Armeebotschaft 2026 (26.025 s)
Der Bundesrat beantragt im Rahmen dieser Botschaft Verpflichtungskredite von insgesamt 3,4 Milliarden Franken. Davon sind 2,44 Milliarden Franken für Investitionen in Rüstungsbeschaffungen, 394 Millionen Franken für die Mehrkosten im Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges F-35A und 562 Millionen Franken für Immobilienprojekte des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vorgesehen. Die Kommission ist sich des hohen Finanzierungsbedarfs der Armee bewusst, weshalb sie ohne Gegenstimme beantragt, die Vorlage des Bundesrates anzunehmen. In der Diskussion wurden jedoch einige potenziell problematische Aspekte angesprochen, insbesondere der Grundsatz der Zweckbindung von Budgetmitteln, der in einigen Fällen, über die kürzlich in der Presse berichtet wurde, verletzt werden könnte. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass eine Aufstockung der Mittel das Departement keineswegs davon entbindet, Optimierungen im Bereich der Organisation und Projektführung vorzunehmen, um wo möglich Geld einzusparen. Ferner wurde die Höhe der Reserven, die aufgrund der Unsicherheit im Zusammenhang mit Immobilienprojekten vorgesehen sind, kritisiert. Schliesslich hat die Kommission Präzisierungen zu den Auswirkungen von Wechselkursschwankungen verlangt.
Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027–2033. Verpflichtungskredit (25.087 n) und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030–2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus (25.077 n)
Mit diesen Vorlagen beantragt der Bundesrat einerseits einen Verpflichtungskredit über 1 920 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen, mit denen der Bund von 2027 bis 2033 jedes Jahr Emissionen von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger verbürgen kann, und andererseits einen Zahlungsrahmen über 150 Millionen Franken zur Aufstockung des Fonds de Roulement für den gemeinnützigen Wohnungsbau.
Es wurden zwei Anträge eingereicht – einer, der eine Aufstockung der Mittel für den Verpflichtungskredit für die Eventualverpflichtungen auf 2 334 Millionen Franken (+414 Mio. Fr.) verlangte, und einer, wonach der Zahlungsrahmen zur Aufstockung des Fonds de Roulement auf 300 Millionen Franken (+150 Mio. Fr.) erhöht werden sollte. Begründet wurden die beiden Anträge damit, dass diese Instrumente eine bedeutende Hebelwirkung haben und nur mit einem sehr geringen finanziellen Risiko für den Bund einhergehen. Die Kommission anerkennt den derzeit hohen Bedarf an Wohnraum, insbesondere an erschwinglichen Wohnungen, hält die bundesrätliche Vorlage angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes aber für ausgewogen und ausreichend, weshalb sie beide Anträge mit jeweils 5 zu 3 Stimmen abgelehnt hat. Sie beantragt, die beiden vom Bundesrat unterbreiteten und vom Nationalrat angenommenen Vorlagen unverändert anzunehmen.
Weitere Geschäfte
Der Präsident der Finanzdelegation hat deren Tätigkeitsbericht 2025 sowie die wichtigsten Erwägungen aus den bisherigen Sitzungen im Jahr 2026 präsentiert.
Die FK-S hat zudem Kenntnis genommen von den Schlussfolgerungen, welche die für das EFD zuständige Subkommission bei ihrem Informationsbesuch beim Bundesamt für Bauten und Logistik gezogen hatte.
Die Kommission hat am 1. und 2. April 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Eva Herzog (SP, BS) und in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, des Vorstehers des EDA sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDA, des EJPD, des VBS, des WBF und der Verbände des Bundespersonals in Bern getagt.