Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesanwalt sein Amt gemäss Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts fristgerecht per 31. Januar 2021 gekündigt und eine Verkürzung der Kündigungsfrist um fünf Monate angeboten hat. Die Kommission hat gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 der erwähnten Verordnung dieser Verkürzung zugestimmt, sodass der Bundesanwalt per 31. August 2020 definitiv aus dem Amt ausscheiden wird.
Die Kommission hat am 20. Mai 2020 gegen den Bundesanwalt ein Amtsenthebungsverfahren eröffnet. Die Kommission hat festgestellt, dass dieses mit dem Ausscheiden aus dem Amt gegenstandslos wird, weshalb sie es heute mit Wirkung ab 1. September 2020 formell eingestellt hat.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA wird aufsichtsrechtlich dafür besorgt sein, dass die Amtsgeschäfte ab 1. September 2020 wie rechtlich vorgesehen von den beiden stellvertretenden Bundesanwälten ordnungsgemäss weitergeführt werden.
Die Kommission beabsichtigt, der Bundesversammlung ihren Wahlvorschlag für die Wahl der Nachfolge für den Rest der Amtsperiode für die kommende Wintersession zu unterbreiten.