Die GPK des Ständerats und des Nationalrats haben an ihrer heutigen gemeinsamen Sitzung entschieden, verschiedene Fragen im Kontext der Häufung von Indiskretionen zu Covid-19-Geschäften des Bundesrates zu untersuchen. Zu diesem Zweck haben sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Bei der Ausübung der Oberaufsicht sind die GPK an das Prinzip der Gewaltenteilung gebunden.

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte haben sich heute mit den regelmässigen Leaks im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften des Bundesrats und der Rolle des Vorstehers des EDI, Bundespräsident Alain Berset, befasst. Im Zentrum stand dabei die Frage, welche Aspekte angesichts des laufenden Strafverfahrens gegen den ehemaligen Kommunikationschef des EDI durch die GPK zu untersuchen sind.

Im Bereich der Oberaufsicht kommt den GPK allgemein die Aufgabe zur Prüfung der Rechtmässigkeit zu, jedoch ist für die GPK die Beurteilung der Strafbarkeit aufgrund des Prinzips der Gewaltentrennung ausgeschlossen. Somit gilt der Grundsatz, dass Untersuchungen der GPK laufende Strafverfahren nicht beeinflussen bzw. behindern dürfen. Vor dem genannten Hintergrund haben sich die GPK heute in einem ersten Schritt über die Rechtsgrundlagen sowie den Stand des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Kommunikationschef des EDI informieren lassen und zu diesem Zweck Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) angehört. Weiter haben sie eine Anhörung der Bundesanwaltschaft (BA) zum neu eröffneten Strafverfahren durchgeführt.

Die GPK sind zum Schluss gelangt, dass zusätzlich zu den laufenden Strafverfahren Klärungsbedarf besteht, der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt. Sie haben deshalb entschieden, eine Arbeitsgruppe zu bilden und diese mit der Untersuchung zu beauftragen.

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Die genannte Arbeitsgruppe soll klären, zu welchen Indiskretionen es im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften des Bundesrates gekommen ist, wer diese ausgelöst hat und wer Empfänger dieser Indiskretionen war. Zudem soll untersucht werden, welche Massnahmen einerseits Bundespräsident Alain Berset als Vorsteher des EDI und andererseits der Bundesrat als Gremium ergriffen hat, um die regelmässig auftretenden Indiskretionen zu verhindern. Die Arbeitsgruppe ist des Weiteren befugt, der Geschäftsprüfungsdelegation einen Auftrag zur Auswertung von Protokollen von Bundesratssitzungen zu erteilen. Der Auftrag an die Arbeitsgruppe wurde abgegrenzt von den seit 2021 laufenden Abklärungen der Subkommissionen Gerichte/BA zu weiteren Indiskretionen im Zusammenhang mit Bundesratsgeschäften, die weitergeführt werden.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus je drei Mitgliedern der GPK-N und der GPK-S zusammen. Einsitz haben sämtliche Fraktionen bzw. Gruppen der eidgenössischen Räte mit je einer Vertreterin oder einem Vertreter. Die GPK wählten Ständerat Philippe Bauer (FDP, NE) zum Präsidenten und Nationalrat Thomas de Courten (SVP, BL) zum Vizepräsidenten der Arbeitsgruppe. Die weiteren Mitglieder sind die Ständeräte Daniel Fässler (Mitte, AI), Hans Stöckli (SP, BE) und die Nationalrätinnen Katja Christ (GL, BS) und Manuela Weichelt (Grüne, ZG).

Die GPK haben am 23. und 24. Januar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.