Am 21. Oktober 2011 hatte die GPK-N ihren Bericht zur Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen veröffentlicht. Die Kommission forderte dabei vom Bundesrat im Rahmen von Empfehlung 1 eine klare Steuerungsstrategie. In Empfehlung 2 ersuchte die GPK-N den Bundesrat, die verschiede-nen Umsetzungsakteure der FlaM verstärkt zu unterstützen, den Dialog mit ihnen zu suchen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Empfehlung 3 bezog sich auf die Forderung an den Bundesrat und das SECO, sich bei ihrer Kommunikation und ihren Schlussfolgerungen auf aussagekräftige, vollständige, verlässliche und objektive Daten zu stützen. Im September 2012 schloss die Kommission die Inspektion ab.
Im Juni 2016 nahm sie die Nachkontrolle wieder auf, nachdem sie diese im Juni 2015 wegen der noch ausstehenden Umsetzung des Artikels 121a der Bundesverfassung (BV) sistiert hatte. Im September 2016 nahm der Bundesrat zum aktuellen Umsetzungsstand der Empfehlungen detailliert Stellung. Im Februar 2017 und somit nach der Einigung der eidg. Räte i.S. Umsetzung von Artikel 121a BV liess sich die GPK-N von Vertretern des SECO im Speziellen über jene Massnahmen des Bundesrates informieren, welche abhängig von der Umsetzung dieses Verfassungsartikels waren.
Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen getroffen, z.B. bezüglich Synergien zwischen dem Vollzug der FlaM und der Schwarzarbeit oder hinsichtlich der Aufsicht über die FlaM betreffend Lohn- und Arbeitsbedingungen. Im nun vorliegenden Bericht kommt die Kommission zum Schluss, dass es sich angesichts der vielen involvierten Akteure sowie der hohen Komplexität und Dynamik bei den FlaM um eine sehr anspruchsvolle Thematik handelt und die vom Bundesrat eingeleiteten Schritte zur Umset-zung der Empfehlungen vor diesem Hintergrund zweckmässig sind. Die Anstrengungen der Verwaltung, Fortschritte zu erzielen und die bei der Inspektion offengelegten Probleme zu lösen bzw. Schwächen zu reduzieren, sind erkennbar. Die Kommission ist mit der Stossrichtung der von der Verwaltung ergriffenen Massnahmen denn auch grundsätzlich einverstanden. Im Besonderen nimmt die GPK-N mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das SECO in einem Bericht vom Oktober 2016 zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangt ist wie im Rah-men der damaligen Evaluation die PVK. Dies demonstriert, dass das SECO die Probleme selbst erkannt hat.
Die GPK-N ist allerdings auch der Meinung, dass es nach wie vor Bereiche gibt, in denen es Optimierungsmöglichkeiten gibt. So bedauert es die Kommission, dass eine nationale Voll-zugsdatenbank als nicht realisierbar bzw. nicht geeignet betrachtet wird.
Ausserdem weist die GPK-N nochmals darauf hin, dass infolge der Annahme von Artikel 121a BV verschiedene Massnahmen des Bundesrates zumindest vorläufig unterbrochen wurden. Die Auswirkungen dieser Massnahmen können daher im jetzigen Zeitpunkt nicht bewertet werden.
Die Kommission erwartet vom Bundesrat, dass er Schwachstellen im System der FlaM zu beheben versucht. Insgesamt erkennt die GPK-N aber keinen konkreten Handlungsbedarf, welcher eine Weiterführung dieser Nachkontrolle rechtfertigen würde. Sie schliesst ihre Nachkontrolle daher mit dem vorliegenden Bericht, welcher heute veröffentlicht wird, ab.
Die Kommission hat am 5. September 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alfred Heer (SVP, ZH) in Bern getagt.