Fedpol kann zur Wahrung der Sicherheit der Schweiz gegenüber Ausländerinnen und Ausländern ein Einreiseverbot verfügen. Die GPK-S befasste sich mit zwei Fällen vom Oktober 2024 und Januar 2025, bei welchen fedpol zunächst ein Einreiseverbot ablehnte und kurz darauf auf seinen Entscheid zurückkam.
Nicht klar geregelte Abläufe bei fedpol und unvollständige Aktenführung
Die GPK-S untersuchte die Recht- und Zweckmässigkeit des Verfahrens innerhalb von fedpol zum Erlass eines Einreiseverbots. Sie stellte dabei fest, dass die fedpol-internen Entscheidkompetenzen bei der Behandlung von Gesuchen um Einreiseverbote nicht klar geregelt sind. Dies führte in den untersuchten Fällen dazu, dass die zuständige Dienststelle von fedpol zuerst die Gesuche der Zürcher Kantonspolizei ablehnte. Auf Intervention derselben veranlasste die damalige Direktorin von fedpol dennoch ein entsprechendes Einreiseverbot.
Derartige Rückkommen schaden der Rechtssicherheit und dem Vertrauen in eine korrekte Rechtsanwendung durch die Behörden. Wiedererwägungen sollten nur erfolgen, wenn dies aufgrund beim ersten Entscheid nicht bekannter Tatsachen geboten erscheint. Bei beiden Fällen war dies nicht der Fall.
Die Kommission stellte weiter fest, dass die Gründe für die Einreiseverbote nur ungenügend aus den Akten hervorgehen. fedpol nahm seine Aktenführungspflicht deshalb in der Beurteilung der GPK-S nicht angemessen wahr. Aus den Akten müsste jeweils erkennbar sein, wie der Entscheid zustande kam und welche Informationen für das Handeln der Behörde ausschlaggebend waren.
Unklare Zuständigkeitsverteilung zwischen fedpol und dem Departement
Unklar ist auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen fedpol und dem Departement. Auf Verordnungsebene ist festgehalten, dass fedpol «politisch bedeutsame Fälle» dem EJPD vorlegt. Aus Sicht der GPK-S sollte das Departement konkretisieren, welche Fälle es als solche erachtet. Im Rahmen der Untersuchung hat sich auch gezeigt, dass sich das EJPD nur im Fall einer Beschwerde mit einer Verfügung bzw. dann befasst, wenn es von fedpol einbezogen würde. So setzte sich das Departement auch mit den beiden in Frage stehenden Verfügungen erst auseinander, nachdem die seit Februar 2025 amtierende Direktorin darauf hingewiesen hatte. Dies war aus Sicht der Kommission zu spät, zumal das Gesetz eine allgemeine und ständige Aufsicht verlangt.
Hängige Beschwerdeverfahren
Die Rechtmässigkeit der Verfügungen wird zurzeit im Rahmen der hängigen Beschwerdeverfahren durch das Bundesverwaltungsgericht geprüft. Aufgrund der Gewaltenteilung war dieser Aspekt nicht Gegenstand der Abklärungen der GPK-S.
Die Kommission ersucht den Bundesrat, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen bis Ende Februar 2026 Stellung zu nehmen
Die GPK-S hat am 11. November 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Charles Juillard (Die Mitte, JU) in Bern getagt.