Ausländerinnen und Ausländer, die ohne eigene Schuld von Sozialhilfe abhängig werden, sollen nicht den Verlust ihres Aufenthaltstitels befürchten müssen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) schlägt vor, entsprechend das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) zu ändern.

Die von Nationalrätin Samira Marti (S, BL) im Juni 2020 eingereichte parlamentarische Initiative (20.451 n Armut ist kein Verbrechen) fordert, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) so zu ändern, dass bei ausländischen Staatsangehörigen, die sich seit mehr als 10 Jahren ordnungsgemäss und lückenlos in der Schweiz aufhalten, ein Widerruf ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung wegen unverschuldeten Sozialhilfebezugs nicht mehr möglich sein soll.

Mit ihrem Gesetzesentwurf schlägt die Staatspolitische Kommission vor, auf die Nennung einer konkreten Dauer des Aufenthalts zu verzichten. Hingegen soll im AIG festgeschrieben werden, dass im Falle eines Widerrufs einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verbindlich zu prüfen ist, ob die betreffende Person ihre Sozialhilfeabhängigkeit durch eigenes Verschulden herbeigeführt hat und ob sie ihr Arbeitspotenzial oder andere Möglichkeiten, von der Sozialhilfe unabhängig zu werden, ausreichend ausgeschöpft hat. Durch ihren Entwurf kodifiziert die SPK im Gesetz die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach im Hinblick auf den Widerruf einer Aufenthalts- oder einer Niederlassungsbewilligung die Ursachen einer Sozialhilfeabhängigkeit als auch die Schwere des Verschuldens an dieser Abhängigkeit geprüft werden müssen.

Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission beschlossen, zu ihrem Gesetzesentwurf die Vernehmlassung zu eröffnen. Die gegnerischen Stimmen kritisieren, dass die Gesetzesänderung unnötig sei, weil sie lediglich die Rechtsprechung im AIG abbilde und zudem nur wenige Fälle betreffe.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. März 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen können unter folgenden Links abgerufen werden:

Die Kommission tagte am 14./15. November 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.