Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) beantragt ihrem Rat, die Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit beantragt, der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

​Nachdem die Kommission im April zusätzliche Informationen von der Verwaltung verlangt hatte (siehe Berichte in der rechten Spalte), nahm sie die Beratung der Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» (16.071) wieder auf. Nach langer Diskussion beantragt die Kommission ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Mit 15 zu 10 Stimmen hat sich die Kommission gegen einen direkten Gegenentwurf ausgesprochen. Mit 14 zu 11 Stimmen hat sie es auch abgelehnt, eine Kommissionsinitiative für einen indirekten Gegenentwurfs einzureichen. Mit dem indirekten Gegenentwurf hätte für den Abgabenanteil der SRG ein Gebührendach von 1,1 Mia. Franken im Radio- und Fernsehgesetz festgeschrieben werden sollen.

Die Mehrheit hält fest, dass dank den Radio- und Fernsehgebühren ein guter Service public in allen Sprachregionen gewährleistet wird. Sie unterstreicht, dass das heutige Gebührensystem für das Funktionieren der demokratischen Meinungs- und Willensbildung und für die nationale Kohäsion zentral ist. Schliesslich hält die Mehrheit fest, dass der Bundesrat einen Handlungsbedarf erkannt und in Aussicht gestellt hat, den Abgabenanteil der SRG in Zukunft auf 1,2 Mia. zu plafonieren und die Haushaltsabgabe auf unter 400 Franken pro Jahr zu senken. Weitere Massnahmen in der Stossrichtung der Volkinitiative sind daher in den Augen der Kommissionsmehrheit nicht nötig.

Eine Minderheit beantragt, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, mit dem die Abgabe pro Haushalt auf höchstens 200 Franken pro Jahr begrenzt werden soll. Unternehmen sollen von der Abgabe befreit werden. Die Minderheit ist der Meinung, dass die Konsumentinnen und Konsumenten selbst sollen entscheiden können, welche Medienprodukte sie mit dem frei werdenden Betrag konsumieren möchten. Schliesslich ist die Minderheit der Ansicht, dass der Verzicht auf einen Gegenvorschlag einer Carte blanche für die SRG gleichkommt. Die Volksinitiative wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt.

Die Kommission hat weiter eine umfassende Anhörung zum Thema der Kooperationen im Medienbereich durchgeführt. Das Anliegen der Kommission war es, sich zu den Themen Open Content/Shared Content, Daten und Kooperationen im Bereich der Vermarktung informieren zu lassen.

Im Anschluss hat die Kommission entschieden, ihre Motion Umsetzung eines Open-Content-Modells (17.3009) zurückzuziehen. Nach vertiefter Diskussion ist die Kommission zum Schluss gelangt, dass es zielführender ist, ein Shared-Content-Modell weiterzuverfolgen und hat daher mit 16 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Motion 17.3627 beschlossen. Auch die Motion Reduktion bei den Spartensendern im Radiobereich (17.3010) soll nicht aufrechterhalten werden. Die Kommission möchte zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzelne Sender abschaffen, sondern hält es für zielführender im Rahmen einer Gesamtschau und im Hinblick auf die neue SRG-Konzession die Anzahl Sender, die zur Erfüllung des Service public-Auftrags nötig sind, zu überprüfen. Sie hat daher mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein Kommissionspostulat zur Überprüfung der Anzahl SRG-Sender eingereicht (17.3628), mit dem dargelegt werden soll, wie der Service public-Auftrag mit weniger Radio- und Fernsehsendern erfüllt werden kann.