Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzesentwurf (22.407 und 22.417) zur gezielten Stärkung der Medienvielfalt zur Kenntnis genommen. Sie hält an der eigenen Vorlage fest und lehnt die zwei Änderungsanträge des Bundesrates ab.

Mit dem Entwurf setzt die KVF-S die parlamentarischen Initiativen «Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe» (22.407) und «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien» (22.417) um. Die entsprechende Gesetzesänderung sieht vor, dass die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter auf 6 bis 8 Prozent des Abgabeertrags erhöht werden. Darüber hinaus sind allgemeine, über die Abgabe finanzierte Fördermassnahmen für Medien vorgesehen.

In zwei Punkten beantragt der Bundesrat, den Entwurf der KVF-S anzupassen. Die Kommission hat mit 8 zu 1 Stimmen beschlossen an ihrem Entwurf festzuhalten, der vorsieht, dass die Abgabenanteile für lokal-regionale Veranstalter sich unter Berücksichtigung der Teuerung und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode angemessen erhöhen (Art. 40 Abs. 2 dritter Satz). Sie lehnt somit den Antrag des Bundesrates ab, der sich gegen eine automatische Erhöhung des Anteiles ausspricht. Ebenfalls mit 8 zu 1 Stimmen hat die Kommission beschlossen, dass bei den Fördermassnahmen der Anteil der anrechenbaren Kosten höchstens 80 Prozent entsprechen soll (Art. 76c Abs. 2 zweiter Satz). Sie hält damit an ihrem Entwurf fest und lehnt den Antrag des Bundesrates ab, der einen Anteil von maximal 50 Prozent vorsieht. Die Vorlage wird in der Sommersession 2025 im Ständerat beraten.

Des Weiteren hat sich die Kommission von Bundesrat Albert Rösti über die im Entlastungspaket 27 geplanten Sparmassnahmen in den Sachbereichen der Kommission und deren konkrete Auswirkungen informieren lassen.

Die Kommission hat sich weiter mit der Organisation und der Arbeitsweise des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) befasst. Sie hat sich in diesem Zusammenhang auch über die am 6. Mai 2025 abgeschlossene Vernehmlassung zur Teilrevision zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) informieren lassen. Die Kommission verzichtet auf eine Rückmeldung zur Vernehmlassungsvorlage. Sie ist aber sehr daran interessiert zu erfahren, wie der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse in den beiden Verordnungsänderungen berücksichtigen wird und hat dies in einem Schreiben an den Bundesrat zum Ausdruck gebracht.

Die Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) hat der Kommission ihren Bericht zur Schweizerischen Post AG präsentiert, in welchem sie das Modell der Kosten- und Leistungsrechnung der Post geprüft hat.

Schliesslich hat sich die Kommission zur Sicherheit im Strassenverkehr informieren lassen. Sie hat dazu die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sowie die Verwaltung angehört.