Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats ist mit 16 zu 8 Stimmen auf den Entwurf zur Sanierung der Schulden natürlicher Personen (25.019) eingetreten. Dieser sieht zwei Lösungen vor: ein vereinfachtes Nachlassverfahren für überschuldete Personen mit regelmässigem Einkommen und einen Sanierungskonkurs für überschuldete Personen, die keine Chance auf eine Einigung mit ihren Gläubigerinnen und Gläubigern haben.

Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Verfahren dazu beitragen könnten, die negativen Auswirkungen der Überschuldung auf die Betroffenen, deren Familien und die Gesellschaft im Allgemeinen zu verringern. Die Minderheit wiederum ist der Meinung, dass die Vorlage den Interessen der Gläubigerinnen und Gläubiger nicht genügend Rechnung trägt und die Insolvenz banalisiert.

Die Kommission wird die Detailberatung an der kommenden Sitzung vornehmen.

Schweizweite Betreibungsregisterauskunft

Die Kommission hatte sich an ihrer Sitzung vom 7. November 2024 dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Grundlagen für eine schweizweite Betreibungsregisterauskunft im Rahmen der Vorlage des Bundesrates 24.065 «Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung). Änderung» zu schaffen. Da die Vorschläge der Kommission stark von der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates abweichen, hat sie anschliessend eine Konsultation bei Kantonen und betroffenen Kreisen durchgeführt. Die Kommission ist erfreut, dass sich die grosse Mehrzahl der Teilnehmenden im Grundsatz positiv zur Einführung einer schweizweiten Betreibungsregisterauskunft geäussert hat (siehe Ergebnisbericht und Stellungnahmen). Die Konsultation hat jedoch einige Fragen aufgeworfen, für welche die Kommission die Verwaltung noch um Zusatzabklärungen gebeten hat. Es ist vorgesehen, die Diskussion im nächsten Quartal weiterzuführen, damit die Anträge dem Rat für die Herbstsession gestellt werden können.

Gebührenanpassung im Betreibungs- und Konkurswesen

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion Nantermod 20.3067, «Tiefere Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs», in ihrer abgeänderten Fassung anzunehmen. Der Ständerat hatte die Motion aufgrund der Schlussfolgerungen des Berichtes vom 31. Mai 2024 in Erfüllung des Postulates 18.3080 «Zu hohe Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs?» so angepasst, dass die Gebühren im Betreibungswesen gesenkt und diejenigen im Konkurswesen überprüft werden sollen. Die Kommission begrüsst, dass der Ständerat die Anpassungen differenziert vorgenommen und sich dabei am Kostendeckungsprinzip orientiert hat, womit er auch der ursprünglichen Forderung des Motionärs Rechnung trägt.

Stärkung der alternierenden Obhut

Die Kommission hat ihre Arbeiten an einem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Kamerzin 21.449, «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern», abgeschlossen. Der Vorentwurf verfolgt das Ziel, eine gleichmässige Beteiligung beider Elternteile an der Kinderbetreuung zu fördern, wenn die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und es ihnen nicht gelingt, sich auf ein Betreuungsmodell zu einigen. Dazu stellt die Kommission zwei Varianten der Umsetzung zur Diskussion. Die Vernehmlassung dazu wird noch vor der Sommerpause eröffnet.

Gemeinsame elterliche Sorge ab der Geburt für Kinder unverheirateter Eltern

Die Kommission hält trotz des abweichenden Votums ihrer ständerätlichen Schwesterkommission an ihrer ursprünglichen Position fest und hat einstimmig beschlossen, der parlamentarischen Initiative Nantermod 24.419 , «Kinder unverheirateter Eltern. Für eine gemeinsame elterliche Sorge ab der Geburt», Folge zu geben. Die Kommission möchte, dass Eltern die gleichen Rechte haben, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Initiative geht nun in den Nationalrat, der darüber zu entscheiden hat, ob er der Initiative Folge gibt.

Fortsetzung der Arbeiten zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt

Die Kommission hat von der Studie «Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich» des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Kenntnis genommen. Sie wird sich an einer ihrer nächsten Sitzung erneut mit diesem Thema befassen. Im Übrigen hat sie sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Frist für die Behandlung der Initiativen 21.410 und 21.411, «Wer schlägt, geht!», sowie 22.409, «Leben retten. Aktive elektronische Überwachung», zu verlängern. Sie wird ihre Arbeiten auf der Grundlage der für 2026 in Aussicht gestellten Schlussbilanz der Roadmap fortsetzen.

Keine freie Verfügung über das Alterskapital

Die Kommission hat die parlamentarische Initiative 24.428 von Nationalrat Michael Graber geprüft, die verlangt, dass die Ehegatten mittels Ehevertrag über die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge verfügen können. Derzeit ist dies nur im Rahmen einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen möglich. Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Sie hält eine Gesetzesänderung nicht für notwendig, da Vorausvereinbarungen bereits möglich sind. Diese müssen derzeit jedoch von einem Gericht genehmigt werden, damit eine angemessene Alters- und Invaliditätsvorsorge gewährleistet ist. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen (25.023) mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Dieser sieht vor, dass fristsetzende Mitteilungen, die an Wochenenden oder Feiertagen zugestellt werden, erst am nächsten Werktag als erfolgt gelten. Die Vorlage kommt in der Sommersession in den Nationalrat.

Die Kommission tagte am 22./23 Mai 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Vincent Maitre (M-E GE) in Bern.