Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) bekräftigt ihre Absicht, einen Fachbeirat einzusetzen, der die Gerichtskommission bei der Auswahl der eidgenössischen Richterinnen und Richter unterstützt. Ausserdem spricht sich die RK-S für die Schaffung zweier neuen Stellen für ordentliche Richterinnen und Richter am Bundesgericht aus.

Die RK-S hat ihre Arbeiten zur Umsetzung ihrer Initiative 21.452 aufgenommen, nachdem ihre nationalrätliche Schwesterkommission dieser im August 2021 zugestimmt hatte. Die Initiative verlangt, dass der Gerichtskommission ein beratendes Gremium zur Seite gestellt wird, das diese bei der Auswahl der eidgenössischen Richterinnen und Richter in fachlicher Hinsicht unterstützt, jedoch keine Entscheidkompetenz hat. Die RK-S hat mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihre Arbeiten zur Einsetzung eines solchen Gremiums fortzuführen. Über dessen Zusammensetzung, Aufgaben und das Verfahren zur Wahl von dessen Mitglieder wird sie an einer ihrer nächsten Sitzungen befinden.

Im Weiteren hat die Kommission der Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht (Initiative 22.427 der RK-N) einhellig zugestimmt. In ihren Augen ist das Gesuch des Bundesgerichts um Schaffung zweier zusätzlicher Stellen angesichts der kontinuierlichen Zunahme von dessen Arbeitslast gerechtfertigt.

StPO-Revision: Differenz in der Frage der Teilnahmerechte bleibt bestehen

Die Kommission hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung mit der Revision der Strafprozessordnung (19.048) befasst und dabei einige Differenzen ausgeräumt. Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, sich bei der Frage der Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft bei Haftentscheiden dem Nationalrat anzuschliessen und auf eine solche zu verzichten. Eine Minderheit beantragt, am Beschluss des Ständerats festzuhalten und diese Beschwerdemöglichkeit gemäss dem Vorschlag des Bundesrates vorzusehen. In der Frage der Teilnahmerechte spricht sich die Kommission weiterhin für eine gewisse Einschränkung aus und beantragt ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen, in der Sache am ersten Entscheid des Ständerates festzuhalten und einen Ausschluss einer mitbeschuldigten Person unter gewissen Umständen zu ermöglichen. Eine Minderheit beantragt, hier dem Nationalrat zu folgen und auf jegliche Einschränkung der Teilnahmerechte zu verzichten und damit beim geltenden Recht zu bleiben.

Mietrecht: keine Ausweitung des Schutzes für die Ehegattin oder den Ehegatten

Die Kommission hat mit 7 zu 5 Stimmen dem Beschluss der RK-N, der parlamentarischen Initiative 20.449 von Nationalrat Dandrès Folge zu geben, nicht zugestimmt. Die Initiative verlangt, dass jede Mieterin und jeder Mieter dem Mietvertrag der Ehegattin oder des Ehegatten beitreten kann. Die RK-S ist der Auffassung, dass die Ehegattin oder der Ehegatte durch die geltenden mietrechtlichen Bestimmungen ausreichend geschützt ist und somit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Weiteres Geschäft

  • Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage zum Notariatsdigitalisierungsgesetz (21.083) aufgenommen. Sie wird ihre Arbeiten im kommenden Quartal fortführen.

Die Kommission hat am 26. April 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Carlo Sommaruga (SP, GE) in Bern getagt.