Für die Erläuterung der Sachverhalte der geprüften Immunitätsgesuche verweist die Kommission auf die Medienmitteilungen der IK-N vom 18. November 2024 (Gesuche betreffend
alt Nationalrat Keller,
Nationalräte Aeschi und Graber sowie
Nationalrat Glarner) sowie vom 12. Februar 2025 (Gesuche betreffend
Nationalräte Aeschi und Graber sowie
Bundesstrafrichter Bacher).
Immunität der Nationalräte Aeschi (24.193) und Graber (24.194): Kommission bestätigt den Immunitätsschutz
Die RK-S ist jeweils einstimmig auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft eingetreten und hat mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung (Aeschi) bzw. mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung (Graber) beschlossen, die Immunität der Nationalräte Aeschi und Graber nicht aufzuheben.
Sie schliesst sich der Ansicht der IK-N an, wonach es aufgrund der Aussagen der betroffenen Personen als sehr wahrscheinlich erscheine, dass es im vorliegenden Fall zu einem Missverständnis zwischen den Nationalräten Aeschi und Graber sowie den vor Ort anwesenden Sicherheitsassistenten des Bundessicherheitsdienstes gekommen sei und es sich letztlich um ein Kommunikationsproblem handelte, welches unglücklicherweise zu einem Gerangel mit körperlichem Einsatz und verbaler Auseinandersetzung geführt habe. Sie stellt ebenfalls fest, dass gemäss ständiger Praxis der IK-N und RK-S die Immunität nicht aufzuheben ist, wenn sich die Strafbarkeit des Verhaltens im Rahmen einer vorläufigen Beurteilung als zweifelhaft oder als nicht gegeben erweise. Deshalb erachtet die Kommission eine Aufhebung der Immunität der Nationalräte Aeschi und Graber als unverhältnismässig.
Der Entscheid der Kommissionen ist damit endgültig.
Immunität von Nationalrat Andreas Glarner (24.195): Kommission schafft Differenz bezüglich der Frage des Eintretens
Die Kommission ist mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eingetreten.
Entgegen dem Beschluss der IK-N ist sie der Ansicht, dass Äusserungen von Parlamentariern auf social media mit Bezug zu Themen von allgemeingesellschaftlicher Relevanz ein zentrales Element der politischen Arbeit darstellen. Wenn sich Parlamentarier mit solchen Inhalten an die Öffentlichkeit wenden, müsse grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sie dies in ihrer Funktion als Ratsmitglied täten, da sie von der Öffentlichkeit in dieser Rolle wahrgenommen werden.
Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung betreffend die Frage des Eintretens an die IK-N zurück.
Immunität von alt Nationalrat Peter Keller (24.192): Kommission bestätigt den Immunitätsschutz
Im Fall von alt Nationalrat Peter Keller ist die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eingetreten und hat mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, die Immunität von alt Nationalrat Keller nicht aufzuheben.
Sie verweist auf den Entscheid, den sie im Fall Chiesa gefällt hat (24.191, s. Medienmitteilung der RK-S vom 8. Oktober 2024 sowie Bericht der RK-S vom 7. Oktober 2024). Sie ist trotz der unterschiedlichen Funktionen von Marco Chiesa und Peter Keller (Parteipräsident bzw. Generalsekretär) auch im vorliegenden Fall der Auffassung, dass der unmittelbare Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit gegeben ist und die im Rahmen von Wahl- und Abstimmungskampagnen getätigten Aussagen der freien Meinungsäusserung und -bildung im Rahmen des demokratischen Wahl- und Abstimmungskampfes zuzuordnen und entsprechend zu tolerieren sind. Der Entscheid der Kommissionen ist damit endgültig.
Immunität von Bundesstrafrichter Jean-Luc Bacher (24.196): Kommission bestätigt den Immunitätsschutz
Die RK-S hat wie bereits die IK-N den unmittelbaren Zusammenhang bejaht und ist einstimmig auf das Gesuch des Generalstaatsanwalts des Kantons Tessin eingetreten. Wie die IK-N ist sie im Rahmen der Interessenabwägung der Auffassung, dass vorliegend der Schutz der Gerichte als staatliche Institutionen das Interesse an einer Strafverfolgung überwiegt und hat deshalb einstimmig entschieden, die Immunität nicht aufzuheben. Der Entscheid der Kommissionen ist damit endgültig.
Die Kommission hat am 25. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.