Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Vorlage, mit der die formelle Lebenspartnerschaft (Pacte civil de solitarité, PACS) als neues Rechtsinstitut für Paarbeziehungen in der Schweiz geschaffen werden soll. Damit wird die parlamentarische Initiative Caroni 22.448 «Einen Pacs für die Schweiz» umgesetzt.

Derzeit ist das Konkubinat rechtlich uneinheitlich und nur punktuell geregelt, was zu Rechtsunsicherheit führt. Die Ehe wiederum ist und bleibt zwar das zentrale Institut für Paare und Familien; ihre umfassenden, lebenslang ausgelegten Rechtsfolgen reichen jedoch für viele Paare zu weit, insbesondere für viele junge Paare oder bereits früher einmal verheiratete Personen. Die Kommission schlägt daher mit dem PACS in einem neuen Spezialgesetz eine neue Rechtsform für Paarbeziehungen vor, die im Sinne eines «Konkubinats plus» näher beim Konkubinat als der Ehe liegt. Dieses einfache, klare und flexible neue Institut soll die Rechtssicherheit für Personen in einer festen Paarbeziehung stärken, ohne dabei in Konkurrenz zur rechtlich viel umfassenderen Ehe zu treten.

Das Spezialgesetz regelt insbesondere die Begründung, die Rechtswirkungen und die Auflösung des PACS. Für die Begründung stellt die Kommission zwei Varianten zur Diskussion: entweder durch öffentliche Beurkundung oder durch gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt. Die Rechtswirkungen des PACS sollen sich primär auf die Dauer des Zusammenlebens und auf einzelne Bereiche beschränken, etwa auf gegenseitige Beistands- und Unterhaltspflichten, die Vertretung der Gemeinschaft oder den Schutz der Familienwohnung. Der Ehe weiterhin vorbehalten bleiben zahlreiche Rechtswirkungen wie Auswirkungen auf den Güterstand und in Bezug auf die Kinder. Die Auflösung des PACS soll einfach, rasch und ohne Gerichtsverfahren sowohl einvernehmlich als auch einseitig beim Zivilstandsamt möglich sein. Bereits bestehende kantonale Partnerschaften sollen in einen eidgenössischen PACS umgewandelt werden können.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. September 2026. Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Stellungnahmen sind unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version):

zz@bj.admin.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der Bundesverwaltung abgerufen werden.