Der Antrag der Einigungskonferenz vom 10. Juni 2026 zum Geschäft 24.073 «Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente» umfasste zwei separate Einigungsanträge:

  • Entwurf 2: Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) zur Finanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte
  • Entwurf 3: Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte (Verfassungsänderung).

Mit der heutigen Ablehnung durch den Nationalrat wird Entwurf 2 abgeschrieben.

In die Schlussabstimmungen gelangt einzig noch Entwurf 3 zur Zusatzfinanzierung der AHV über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Als Beilage werden Finanzperspektiven mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte gemäss Entwurf 3 veröffentlicht.