In der Reform der beruflichen Vorsorge will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) eine ausgereifte und mehrheitsfähige Lösung vorlegen. Nachdem sie sich für ein neues Modell zur Kompensation der Rentenverluste durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes entschieden hatte, gab sie zusätzliche Berechnungen in Auftrag.

In ihrer zweiten Lesung der komplexen Vorlage BVG-Reform (20.089) kam die Kommission auf drei Elemente zurück, zu denen sie Ende Juni in der ersten Lesung provisorische Beschlüsse gefasst hatte (vgl. Medienmitteilung vom 25. Juni 2021). Erstens lehnte sie nach eingehender Diskussion verschiedener Modelle zur Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent nun den sogenannten Sozialpartnerkompromiss ab, den der Bundesrat übernommen hatte. Für die Mehrheit der Kommission ist der vorgeschlagene Rentenzuschlag nicht zielführend, da er nach dem Giesskannenprinzip funktioniere und zu fest in die Selbständigkeit der Vorsorgeeinrichtungen eingreife. Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission ein alternatives Kompensationsmodell, mit dem die Rente von Versicherten im und nahe beim BVG-Obligatorium gezielt verbessert werden soll. Konkret soll die gesetzliche Altersrente einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen wie folgt erhöht werden:

  • 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform;
  • 1800 Franken pro Jahr für die nächsten fünf Jahrgänge;
  • 1200 Franken pro Jahr für die letzten fünf Jahrgänge der Übergangsgeneration.

Die erhöhte BVG-Altersrente kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn sie die reglementarische Altersleistung einer Person übersteigt. Finanziert werden soll die Kompensationsmassnahme durch Beiträge auf dem koordinierten Lohn. Die Vorsorgeeinrichtungen können die notwendigen Beiträge auch aus nicht mehr benötigten Rückstellungen finanzieren. Während der bundesrätliche Vorschlag zur Kompensation der Übergangsgeneration jährliche Kosten von rund 1,7 Milliarden Franken verursacht, sind es mit dem neuen Modell der Kommission aufgrund erster Schätzungen rund 0,8 Milliarden Franken pro Jahr. Die Kommission beauftragte die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen der noch zur Diskussion stehenden Modelle zu berechnen.

Eine starke Kommissionsminderheit erachtet das Modell der Kommission als nicht mehrheitsfähig, da die unter 50-Jährigen und Versicherte mit hohen Einkommen einen finanziellen Beitrag an die Kompensation leisten müssten, ohne selber etwas zu erhalten.

Zweitens entschied sich die Kommission für eine Senkung der Eintrittsschwelle, um Arbeitnehmende mit Teilzeitstellen und tieferen Einkommen in der beruflichen Vorsorge zu versichern. Neu sollen Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 12 548 Franken bei einem Arbeitgeber obligatorisch versichert sein (18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung). Bei der Frage der freiwilligen Versicherung der Erwerbstätigkeit bei mehreren Arbeitgebenden (Art. 46) will die Kommission dagegen beim geltenden Recht bleiben, aber den massgebenden Jahreslohn an die gesenkte Eintrittsschwelle angleichen und die Versicherung bei einer Vorsorgeeinrichtung des betreffenden Berufsverbandes ermöglichen.

Drittens sprach sie sich mit 17 zu 8 Stimmen dafür aus, künftig bereits mit 20 statt 25 Jahren mit dem Sparen fürs Alters zu beginnen (Art. 7). Beim Koordinationsabzug bestätigte die Kommission den Beschluss aus der 1. Lesung: Er soll halbiert und die Pensionskassenbeiträge somit auf einem grösseren Teil des Lohns erhoben werden, nämlich auf dem Teil zwischen 12 548 und 86 040 Franken. Die Altersgutschriften sollen für 20- bis 44-jährige Angestellte 9 Prozent des koordinierten Lohns betragen, für über 45-Jährige 14 Prozent. Schliesslich bestätigte die Kommission weitere Beschlüsse aus der ersten Lesung, mit denen sie die Möglichkeiten der freiwilligen Vorsorge erweitern will.

Bevor die Kommission die Vorlage an den Nationalrat verabschiedet, will sie angesichts des komplexen Zusammenspiels der verschiedenen Elemente vor allem die finanziellen Auswirkungen ihrer Beschlüsse fundiert kennen und sich die Freiheit nehmen, noch Anpassungen vorzunehmen. Sie führt die Detailberatung nach der Herbstsession weiter.

Coronavirus: Impfaufruf an die Bevölkerung

Die Kommission tauschte sich mit Fachleuten des Bundesamtes für Gesundheit über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie aus und betonte dabei, wie wichtig die Impfung ist: Sie schützt am wirksamsten vor einer Infektion und vor schweren Komplikationen. Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen und dem Umstand, dass von den Covid-Patienten in Spitalpflege rund 98 Prozent nicht geimpft sind, appelliert sie an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen (vgl. Beilage).

Die Kommission liess sich auch über die geplante Verordnungsänderung konsultieren, mit welcher der Bundesrat die Teststrategie anpassen will. Die Kommission unterstützt, dass der Bund ab dem 1. Oktober 2021 die Testkosten bei Personen ohne Symptome nicht mehr übernehmen soll. Sie empfiehlt dem Bundesrat aber mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nicht nur Kinder bis 12 Jahre, sondern bis 18 Jahren von dieser Regelung auszuschliessen. Für Kinder und Jugendliche soll auch ab Oktober 2021 kostenlose Tests garantiert sein.

Kantone sollen weiterhin Listen säumiger Prämienzahler führen können

Wie der Ständerat will die nationalrätliche Kommission das Verfahren bei Nichtbezahlen der Krankenkassenprämien überarbeiten. Sie ist einstimmig auf den Entwurf eingetreten, den ihre Schwesterkommission infolge der Kt. Iv. TG. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten (16.312 s) ausgearbeitet hatte. Sie nahm die Detailberatung auf und folgte im Grundsatz dem Beschluss des Ständerates. So sollen die Kantone weiterhin Listen von Versicherten führen können, die ihre Prämien nicht bezahlen (13 zu 12 Stimmen). Auch sollen die Kantone, wenn sie dies wünschen, die Verlustscheine übernehmen und selbst bewirtschaften können (13 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen). Gleichzeitig will die Kommission den Entwurf des Ständerates in zwei Punkten ergänzen:

  • Die Regelung, wonach Minderjährige nicht mehr für ihre Prämienschulden belangt werden können, soll auch für junge Erwachsene gelten, die noch in der Ausbildung sind (17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
  • Um neue Schulden aufgrund bestehender Betreibungen zu vermeiden, sollen die Prämien vom Lohn abgezogen und an den Versicherer überwiesen werden können (23 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung).

Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die von ihr beantragten Ergänzungen im Gesetz umgesetzt werden können. Sie wird ihre Detailberatung nach der Herbstsession fortsetzen.

Differenzbereinigung beim Tabakproduktegesetz

Nachdem der Ständerat in der Sommersession mehrere Differenzen zum Nationalrat geschaffen hatte, hat sich die Kommission erneut mit dem Tabakproduktegesetz (15.075) befasst. Die Anträge der Mehrheit weichen insbesondere bei den folgenden Punkten von den Beschlüssen des Ständerats ab: Tabakprodukte zum Rauchen sollen keine Zutaten enthalten dürfen, die das Abhängigkeitspotenzial erhöhen oder die Inhalation erleichtern (Art. 6); die verbotenen Zutaten sollen vom Bundesrat in einer Verordnung und nicht direkt im Gesetz geregelt werden (Art. 7); die Verwendung von E-Zigaretten soll in bestimmten Zonen spezialisierter Verkaufsgeschäfte zugelassen sein (BG zum Schutz vor Passivrauchen). Hingegen beantragt die Mehrheit wie der Ständerat, dass die Verkaufsförderung nicht nur für Tabakprodukte zum Rauchen, sondern auch für weitere Produktekategorien verboten sein soll (Art. 18a) und dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, bezüglich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring strengere Vorschriften zu erlassen (Art. 20). Das Geschäft soll in der Herbstsession von beiden Räten zu Ende beraten werden.

Grünes Licht für die vorläufige Anwendung des Sozialversicherungsabkommen Schweiz - UK

Einstimmig hat die Kommission der vorläufigen Anwendung des neuen Abkommen über die Koordinierung der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zugestimmt. Die Kommission erachtet, dass die Voraussetzungen der Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und der Dringlichkeit erfüllt sind.

Die Kommission tagte am 18., 19. und 20. August 2021 in Baden (AG) unter der Leitung von Ruth Humbel (Die Mitte, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset. Die Sitzung fand traditionsgemäss im Heimatkanton der Kommissionspräsidentin statt. Dabei liess sich die Kommission über die Arbeit des Instituts für Arbeitsmedizin IFA informieren.