Die Ausbildungsoffensive zur Stärkung der Pflege soll keine individuellen Beiträge für angehende Pflegefachkräfte umfassen. Dies beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative.

​Die Kommission nahm die Detailberatung des indirekten Gegenvorschlags (Pa. Iv. 19.401) zur Pflegeinitiative auf, den der Nationalrat in der Wintersession 2019 angenommen hatte und auf den die Kommission an ihrer letzten Sitzung eingetreten war. Eingehend diskutierte sie die Frage, ob die Kantone den Zugang zu den Ausbildungen in Pflege an einer höheren Fachschule (HF) oder an einer Fachhochschule (FH) fördern sollen, indem sie Studierenden zur Sicherung ihres Lebensunterhalts Ausbildungsbeiträge gewähren. Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, auf diese Massnahme zu verzichten. Es gebe keinen Grund, angehende Pflegefachkräfte von Seiten des Bundes finanziell zu unterstützen und andere Studierende nicht. Die Frage der Finanzierung einer Ausbildung stelle sich bei allen Bildungsgängen, so die Mehrheit. Zudem würden solche Unterstützungsleistungen in die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen eingreifen, was auch ordnungspolitisch abzulehnen sei. In der Konsequenz dieses Beschlusses reduzieren sich die vorgesehenen Bundesbeiträge zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege auf maximal 268 Millionen Franken für acht Jahre.

Eine Kommissionsminderheit will grundsätzlich an den Ausbildungsbeiträgen festhalten, da unter anderem mit diesem Instrument die dringend notwendigen, zusätzlichen Studierenden gewonnen werden könnten. Es soll allerdings den Kantonen überlassen werden, ob sie davon Gebrauch machen wollen. Eine weitere Minderheit möchte dagegen eine Verpflichtung der Kantone zur Gewährung solcher Ausbildungsbeiträge, so wie dies der Nationalrat beschlossen hat. Die Kommission wird ihre Beratungen an der nächsten Sitzung weiterführen.

Umfassende Abklärungen zur einheitlichen Finanzierung von ambulant und stationär

Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung trat die Kommission auf die Vorlage «KVG. Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich» (Pa.Iv. 09.528) ein, die ihre Schwesterkommission des Nationalrates ausgearbeitet und der Nationalrat in der Herbstsession 2019 angenommen hatte. Sie erteilte der Verwaltung den Auftrag, umfassende Abklärungen zu treffen, damit sie im Hinblick auf ihre Beratungen über fundierte Grundlagen verfügt. Insbesondere will die Kommission Fragen rund um die genaue Ausgestaltung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen, die Finanzflüsse, den Einbezug der Pflegefinanzierung, die Auswirkungen auf die Versicherten und die Steuerungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen klären lassen. Sie wird ihre Beratungen voraussichtlich im kommenden Oktober weiterführen.

Weitere Beschlüsse

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Motion Munz «Food Waste. Stopp der Lebensmittelverschwendung» (19.3112) anzunehmen. Die Mehrheit der Kommission folgt damit dem Antrag des Bundesrates, der eine neue Regelung für verderbliche Lebensmittel prüfen will. Eine Minderheit steht einer Abgabepflicht für Lebensmittel, wie sie in der Begründung der Motion erwähnt wird, kritisch gegenüber. Aufgrund der Diskrepanz zwischen dem Motionstext und ihrer Begründung beantragt sie dem Ständerat die Ablehnung.

Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat die Annahme der beiden Motionen Brand «Zeitgemässer elektronischer Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern» (18.3765; 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen) und Hess «Wohnsitzfrage, Krankenkassenprämie und stationäre Anteile der Kantone. Weniger Bürokratie, weniger Fehler» (18.4209; 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Kommission betonte indes, dass die Verbände der Krankenversicherer nicht in den gegenseitigen Datenaustausch einbezogen werden dürfen.

Mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion (18.3107, Heim) anzunehmen.

Zudem beantragt die Kommission dem Ständerat einstimmig folgende Motionen des Nationalrats anzunehmen:

  • Gesundheitsrisiken wegen Selenmangel. Massnahmen (18.3828, Bourgeois
  • Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht (18.3849, Munz
  • Abbilden der Leistungen der Apotheker zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Krankenversicherungsgesetz (18.3977, Humbel)

Die Kommission befasste sich zudem mit dem neuen Coronavirus. Sie liess sich von einem Experten des BAG zur aktuellen Situation sowie den Herausforderungen und der Vorbereitung der Schweiz informieren.

Die Kommission tagte am 11. Februar 2020 in Bern unter dem Vorsitz von Paul Rechsteiner (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.