Die Kommission hat mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zugestimmt, der Pa. Iv. Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen» (23.406) Folge zu geben. Die Initiative verlangt, die Mindestbeträge der monatlichen Familienzulagen im Vergleich zu heute um 50 Franken zu erhöhen, womit sich die Kinderzulage künftig auf mindestens 250 Franken und die Ausbildungszulage mindestens auf 300 Franken belaufen. Die Mehrheit der Kantone müsste ihre Praxis anpassen, da bislang nur einige Kantone Familienzulagen von 250 Franken oder mehr ausrichten. Das Anheben der Mindestsätze führt gemäss Angaben der Verwaltung zu Mehrkosten von voraussichtlich 563 Millionen Franken, welche entsprechend höhere Arbeitgeberbeiträge bedingen würden.
Mit der Anpassung will die Kommission dem Kaufkraftverlust entgegenwirken, mit dem Familien aufgrund der Teuerung sowie steigender Krankenkassenprämien und Mietzinsen konfrontiert sind. Sie will insbesondere verhindern, dass Familien aus finanziellen Gründen auf weitere Kinder verzichten.
Der Bundesrat hat kürzlich entschieden, die Familienzulagen auf Anfang 2025 an die Preisentwicklung anzupassen. Die Kommission stellt fest, dass die Familienzulagen – anders als die AHV-Renten – nur an die Preisentwicklung und nicht auch an die Lohnentwicklung angepasst werden. Zudem handelt es sich um die erste Erhöhung der Mindestbeträge seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes 2009. Die vom Bundesrat beschlossene Anpassung ist aus Sicht der Kommission ungenügend.
In einem nächsten Schritt wird nun die Schwesterkommission eine entsprechende Gesetzesrevision ausarbeiten.
Prämiengenehmigung: Mehr Rechte für die Kantone
Die Kommission hat mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Entwurf zu einer Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (24.055) in der Gesamtabstimmung angenommen. Zuvor war sie mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung ist die Kommission dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Demnach sollen die Kantone neu während des Prozesses der Prämiengenehmigung zu den für ihren Kanton vorgeschlagenen Prämien Stellung nehmen können. Heute können sie nur zu den Kostenschätzungen Stellung nehmen. Die Kommission unterstützt diesen Ausbau der Kompetenzen der Kantone, zumal diese die Situation in ihrem Gebiet am besten einschätzen können. Zusätzlich soll mit der Gesetzesänderung festgelegt werden, dass die Ausgleichszahlungen im Fall von zu hohen Prämieneinnahmen an die Kantone gehen, sofern die Prämien vollständig über die Prämienverbilligung oder die Ergänzungsleistungen übernommen wurden. Die Vorlage kommt in die Wintersession.
Nein zu kantonalen Einheitskrankenkassen
Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Kt. Iv. GE «Für eine öffentliche Einheitskrankenkasse im Kanton Genf» (23.319) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, welche den Kantonen die Einführung einer Einheitskrankenkasse ermöglichen würde. Da der Ständerat jüngst das Po. Poggia «Umsetzung des KVG. Für die Organisationsfreiheit der Kantone» (24.3224) angenommen hat, ist die Kommission der Ansicht, dass zunächst der Bericht des Bundesrates in Erfüllung dieses Vorstosses abgewartet werden sollte, bevor in dieser Sache weitere Schritte unternommen werden. Sie ist zudem der Auffassung, dass die Schaffung kantonaler Einheitskrankenkassen erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Durchführung mit sich bringen würde. Sie bezweifelt ausserdem, dass eine solche Massnahme zu einer Verringerung der Gesundheitskosten führt, und weist darauf hin, dass heute weniger als 5 Prozent des Prämienvolumens auf die Verwaltungskosten entfallen. Die Kommission hält ferner fest, dass die Kantone bereits jetzt die Möglichkeit haben, eine eigene Krankenversicherung zu gründen, die in Konkurrenz mit den bestehenden Krankenkassen stehen würde.
Weitere Geschäfte
Aus Sicht der Kommission sind die Massnahmen, um das stossende Problem der Medikamentenverschwendung anzugehen, noch nicht ausgeschöpft. Deshalb beantragt sie mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Mo. SGK-N «Den Verwurf aufgrund von ungeeigneten Packungsgrössen oder Dosisstärken bei den Medikamentenpreisen berücksichtigen» (24.3397) anzunehmen. Die Mo. Rechsteiner Thomas «Medikamentenverschwendung stoppen» (22.4245) beantragt sie ebenso anzunehmen – mit 7 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen.
Die Kommission beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Kt. Iv. GE «Für eine kohärente Bundespolitik im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit» (23.317) keine Folge zu geben, da die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht mit dem Geltungsbereich des KVG vereinbar ist.
Im Weiteren beantragt sie mit 10 zu 2 Stimmen, dem Beschluss des Nationalrates, der pa. Iv. Dobler «Die Kosten der ärztlichen Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung sollen von der Krankenversicherung übernommen werden» (22.420) Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass die OKP die Kosten für die ärztliche Beratung zu Patientenverfügungen bereits übernimmt, wenn diese Beratung im Zusammenhang mit der Behandlung einer Erkrankung erfolgt. Ausserhalb dieser Situation sei jede Person selbst für das Erstellen einer Patientenverfügung verantwortlich.
Die Kommission hat ferner die Beratung der Mo. Müller Damian «Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch die Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter» (23.3596) aufgenommen und wird diese an der nächsten Sitzung fortsetzen.
Die Kommission hat die Beratungen zur Motion SGK-NR «Abschaffung der Alterskinderrenten und gleichzeitige Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten» (24.3004) aufgenommen und die Verwaltung mit vertiefenden Analysen beauftragt. Sie möchte im Hinblick auf eine Fortsetzung der Behandlung im 1. Quartal 2025 insbesondere Varianten für eine allfällige Einschränkung der Bezugsberechtigung – oder Ausschlussklausel – aufgezeigt erhalten.
Nach Ablehnung der BVG-Reform in der Volksabstimmung hat die Kommission eine Aussprache mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern über die Strategien zur Sicherung der zweiten Säule durchgeführt. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Bundesrätin die betroffenen Kreise anhören und bis spätestens im nächsten Sommer eine vertiefte Auslegeordnung vornehmen wird.
Im Hinblick auf die Beratung der Vorlage zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente hat die Kommission erste Aufträge erteilt. Namentlich soll ein Gesamtüberblick des Finanzierungsbedarfs sämtlicher anstehender Reformvorhaben mit Auswirkungen auf die Sozialversicherungen erstellt werden.
In einer Aussprache zur finanziellen Situation der Spitäler hat sich die Kommission eingehend mit den Tarifen befasst, nach welchen die Behandlungen im Spital abgegolten werden. Sie hat dazu Vertretungen der Kantone, der Versicherer sowie der Spitäler angehört. Ebenso liess sie sich von einer Vertretung aus St. Gallen die Argumente zur Kt. Iv. SG. «Kostendeckende Tarife für versorgungsrelevante Spitäler» (24.304) zum selben Thema erläutern. Die Kommission wird das Thema im ersten Quartal des kommenden Jahres wieder aufnehmen, wenn die Arbeiten zur Revision der Verordnung betreffend die Tarifermittlung weiter fortgeschritten sind und weitere Analysen der Verwaltung zur Situation der verschiedenen Spitaltypen vorliegen.
Die Kommission tagte am 7. und 8. Oktober 2024 in Bern unter der Leitung von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.