Die Kommission hat den Entwurf zur Revision 3a des Heilmittelgesetzes (25.074) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Mit den Änderungen zur Digitalisierung des Medikationsprozesses hatte sie sich bereits an ihrer letzten Sitzung befasst (siehe Medienmitteilung vom 1. April 2026). Die Kommission beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Änderungen dahingehend zu ergänzen, dass der Versandhandel mit und der Hauslieferdienst für Medikamenten gestattet werden. Sie erachtet diese Massnahme als wichtigen Schritt zur Förderung der Digitalisierung des Medikationsprozesses. Derzeit ist der Versandhandel grundsätzlich verboten, doch werden unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts Ausnahmen genehmigt. Im Hinblick auf die Beratung des Entwurfs im Ständerat hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, einige rechtliche Aspekte ihres Antrags abzuklären.
Da die Schaffung des Gesundheitsdatenraums Schweiz (SwissHDS) nicht vor 2031 abgeschlossen sein wird und sich aufgrund von Budgetkürzungen beim Programm DigiSanté sogar noch verzögern könnte, hat die Kommission die Verwaltung zudem ersucht, zu prüfen, ob nicht eine Übergangsbestimmung zur Festlegung einer provisorischen Infrastruktur in den Entwurf aufgenommen werden sollte. Diese könnte bis zur Implementierung von SwissHDS genutzt werden, um technische Lösungen für elektronische Rezepte und Medikationspläne rasch umzusetzen.
Bei den Tierarzneimitteln zielt der Entwurf des Bundesrates darauf ab, die Schweizer Vorschriften mit den Bestimmungen der Europäischen Union zu harmonisieren, Handelshemmnisse zu beseitigen und den Zugang zu neuen Therapien zu erleichtern. Wie der Nationalrat unterstützt auch die Kommission diese Vorschläge.
Mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sie sich für den neuen Artikel 64h aus, der im Gesetz die Möglichkeit verankert, die Pflicht zur Verwendung des Informationssystems Antibiotika in der Veterinärmedizin auf Arzneimittel mit antiparasitären oder anderen antimikrobiellen Wirkstoffen auszudehnen.
Zur Sicherstellung der Versorgung mit Tierarzneimitteln hatte der Nationalrat beschlossen, eine Bestimmung (Art. 14b) in den Entwurf aufzunehmen, wonach die Anforderungen an die Herstellung, Qualitätssicherung und Marktaufsicht risikoabhängig festzulegen sind. Die Kommission anerkennt zwar den Handlungsbedarf in diesem Bereich, beantragt aber einstimmig, die nationalrätliche Lösung durch ein neues, vereinfachtes Zulassungsverfahren für versorgungsrelevante Tierarzneimittel, die in der EU oder EFTA seit Längerem zugelassen sind und vermarktet werden, zu ersetzen.
Der dritte Teil dieser umfassenden Reform betrifft eine neue, spezifische Regelung für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP). Die Kommission folgt wie der Nationalrat weitgehend dem Entwurf des Bundesrates, beantragt jedoch folgende Änderungen:
- Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe c: In Bezug auf die befristeten Zulassungen hatte der Nationalrat präzisiert, dass der Zeitpunkt des Zulassungsgesuchs massgebend sein soll für die Prüfung der Verfügbarkeit eines zugelassenen, alternativ anwendbaren und gleichwertigen Arzneimittels in der Schweiz. Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, dass dafür der Zeitpunkt des Entscheids über die Marktzulassung massgeblich sein muss.
- Artikel 9c: Bei den sogenannten «Hospital Exemptions» für nicht zugelassene Arzneimittel für neuartige Therapien spricht sich die Kommission ohne Gegenantrag für die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung aus. Sie ist der Auffassung, dass die vom Nationalrat beschlossenen Erweiterungen auf Verordnungsstufe geregelt werden können.
- Artikel 43a: Die Kommission beantragt mit 6 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, Absatz 2 zu streichen, damit die Rückverfolgbarkeitspflichten für neuartige Tierarzneimittel leichter erfüllt werden können.
- Artikel 59a: Die Kommission will wie der Nationalrat die Nachbeobachtung der Wirksamkeit und der unerwünschten Wirkungen von neuartigen Therapien stärken. Sie spricht sich jedoch ohne Gegenantrag für eine präzisere Formulierung aus und räumt dem Bundesrat die Möglichkeit ein, Ausnahmen vorzusehen.
Der Ständerat wird sich in der Sommersession mit dem Entwurf befassen.
Auftakt der Detailberatung zur Reform der Hinterlassenenrenten
Die Kommission hat die Detailberatung der Änderung des AHVG zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (24.078) aufgenommen. Zu Beginn hat sie eine Aussprache über das Konzept des Nationalrates geführt: Der Nationalrat hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform der Witwen- und Witwerrenten zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zur Aufhebung des Rentenplafonds für Ehepaare (25.035) ausgebaut. Er befürwortet den Vorschlag des Bundesrates, die Hinterlassenenrenten neu unabhängig vom Zivilstand und während der Zeit der Betreuung und Erziehung von Kindern auszurichten. Zudem hat er beschlossen, die Kinderrenten, den Verwitwetenzuschlag und die Plafonierung für neue Ehepaarrenten aufzuheben. Bevor die Kommission über diese bedeutsamen Änderungen entscheidet, möchte sie weitere Informationen über deren Auswirkungen und den Kreis der Betroffenen erhalten. Unter anderem möchte sie abklären, inwiefern die neuen Bestimmungen zur Hinterlassenenrenten effektiv auf die Unterhaltspflicht abstellen und wie verschiedene familiäre Konstellationen neu abgesichert wären. Sie wird ihre Beratungen an der nächsten Sitzung fortführen.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat sich mit der Verwaltung sowie Vertretungen der Kantone, der Spitäler und der Krankenversicherer über die neusten Entwicklungenim Bereich der Spitalplanung ausgetauscht. Aus Sicht der Kommission besteht weiterhin Handlungsbedarf, damit die Versorgung in den Spitälern über mehrere Kantone hinweg geplant und erbracht wird. Mit diesem Ziel hat sie Anfang letzten Jahres die Motion 25.3017 eingereicht, die im September überwiesen wurde. Die Kommission erwartet, dass der Bund und vor allem die Kantone entsprechende Massnahmen ergreifen. Zusätzliche Motionen, die ebenfalls eine interkantonale Spitalplanung fordern, hält sie für nicht notwendig. Sie beantragt daher, diese Motionen abzulehnen (Mo. 23.4284 einstimmig, Mo. 23.3814 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung).
Die Kommission hat eine Reihe von Vorstössen zu punktuellen Anpassungen der beruflichen Vorsorge vorberaten. Sie hält eine Gesamtsicht bei der Weiterentwicklung der 2. Säule für zentral und hat deshalb einstimmig das Postulat «Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge» (26.3521) eingereicht. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, mögliche Lösungsansätze für die Reduktion der Anzahl Gutschriftensätze, einen früheren Sparbeginn, eine Verbesserung der Situation von Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigten sowie freiwillige Sparmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei sollen insbesondere auch die Finanzierung und allfällige Kompensationsmassnahmen für Übergangsgenerationen berücksichtigt werden. Gleichzeitig beantragt die Kommission, folgende Motionen abzulehnen:
- Crevoisier Crelier «Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule» (24.3920), mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung;
- Broulis «Personen mit geringem Einkommen oder mit mehreren Arbeitsverträgen Zugang zur zweiten Säule ermöglichen» (24.4047), mit 7 zu 5 Stimmen;
- Maillard Pierre-Yves «Dem Kaufkraftverlust der Renten in der zweiten Säule entgegenwirken» (24.4198), mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen;
- Broulis «Die berufliche Vorsorge der jungen Arbeitnehmenden verbessern» (24.4330), mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die MotionenWasserfallen Flavia «Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitarbeitende besser versichern» (24.3921) und Gapany «Besserer Zugang zur zweiten Säule mittels freiwilliger Sparmöglichkeiten zur Erhöhung der Rente» (24.4066) wurden im Rahmen der Beratung von den Urheberinnen zurückgezogen.
Die Kommission tagte am 23. April 2026 in Bern unter der Leitung von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.