Die Mehrheit der Kommission geht davon aus, dass die Varianten der Verfüllung, Verkapselung und Abdichtung nicht vertieft genug geprüft worden sind. Mit diesem Vorgehen unterstreicht die Kommission, dass sie sich der besonderen Verantwortung ihrer Entscheidung für die Zukunft von Mitholz bewusst ist. Während diesem Jahr soll das Kommando KAMIR so viele Sondierungsgrabungen wie möglich durchführen, damit eine vertiefte Risikoanalyse möglich ist.
Die SiK-N hörte in ihrer Sitzung am 20. Februar verschiedenen Expertinnen und Experten an. Die Ausführungen führten bei einer Mehrheit der Kommission zu einem erweiterten Informationsbedürfnis.
Im Dezember 1947 hatten sich in einem Munitionslager der Schweizer Armee in Mitholz (Gemeinde Kandergrund, Kanton Bern) grosse Explosionen ereignet. Infolge dieser Explosionen stürzte das Depot teilweise ein, starben mehrere Menschen und blieben ungefähr 3500 Bruttotonnen Munition, d. h. einige Hundert Tonnen Sprengstoff, in den Trümmern zurück.
Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen
Die Kommission beantragt mit 16 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen, der Vorlage zur Änderung des Informationsgesetzes (ISG) zuzustimmen, mit welcher eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen in dieses Gesetz eingeführt werden soll (22.073). Meldepflichtig sollen dabei nur Cyberangriffe sein, die schwerwiegende Auswirkungen haben, indem sie beispielsweise eine Gefährdung für die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen darstellen. Mit der Vorlage werden zudem die Aufgaben des 2019 geschaffenen Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) im Gesetz verankert. Insbesondere soll das NCSC als zentrale Meldestelle für Cybervorfälle fungieren. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die vom Bundesrat beantragte Änderung. Sie will sogar noch weiter gehen als der Bundesrat in seinem Entwurf und hat einen Antrag angenommen, wonach die Meldepflicht nicht nur für Cyberangriffe, sondern auch für Schwachstellen in Computersystemen gelten soll. Aus Sicht der Mehrheit wird die Meldepflicht einen besseren Überblick über die Lage im Bereich der Cyberangriffe ermöglichen, was wiederum zu einer Optimierung der Informatiksicherheit der kritischen Infrastrukturen beitragen wird. Zudem ist die Mehrheit überzeugt, dass Organisationen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, angesichts der Meldepflicht weniger versucht sein werden, diesen nicht zu melden und das Problem mit einer Lösegeldzahlung zu beheben. Ein Antrag, die Meldefrist von 24 auf 72 Stunden zu verlängern, wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Einsatz der Armee im Asylbereich
Die Schweiz ist derzeit mit einem massiven Zustrom von Asylsuchenden konfrontiert. Diese kommen zu den vielen Menschen hinzu, die infolge des Krieges in der Ukraine Zuflucht in der Schweiz gefunden haben. Um das SEM in dieser angespannten Situation zu unterstützen, beschloss der Bundesrat am 16. Dezember 2022 einen subsidiären Armeeeinsatz im Asylbereich. Weil der Einsatz länger als drei Wochen dauert, muss er laut Militärgesetz von der Bundesversammlung genehmigt werden.
Die Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen diesen Einsatz zur Unterstützung des SEM durch die Armee, der bis längstens Ende März 2023 dauern soll, zu genehmigen (23.018). So können bis zu 500 Armeeangehörige für die Einrichtung und den Betrieb zusätzlicher Unterbringungsplätze sowie für den Transport von Schutz- und Asylsuchenden eingesetzt werden. Die Armee kann zudem Unterstützung bei der medizinischen Erstversorgung der Schutz- und Asylsuchenden leisten. In den Augen der Kommissionsminderheit sollte sich die Armee auf ihre Hauptaufgabe – die Landesverteidigung – konzentrieren und keine Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asyl- und Schutzsuchenden übernehmen.
Zu guter Letzt hat sich die Kommission über die Lage in der Ukraine orientieren lassen.
Die Kommission hat am 20. und 21. Februar 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mauro Tuena (SVP, ZH) und teils im Beisein von Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, in Bern getagt.