Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt mit 15 zu 6 Stimmen und 2 Enthaltungen, der Änderung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) zuzustimmen.  Angesichts der Verschärfung der Bedrohungslage und der technischen Entwicklungen erachtet es die SiK-N für notwendig, dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erweiterte Kompetenzen einzuräumen, damit dieser seine präventiven Aufgaben besser wahrnehmen kann. Zu verschiedenen Punkten verlangt die Kommission aber Anpassungen am Gesetzesentwurf.

Die Kommissionsmehrheit ortet insbesondere für die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe dringenden Handlungsbedarf und befürwortet eine Stärkung der Kompetenzen des NDB. Um das Verhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte und dem Schutz vor Bedrohungen zu wahren, muss dieser Kompetenzausbau mit einer Stärkung der unabhängigen Aufsicht einhergehen.

Die Kommission beantragt ihrem Rat zu folgenden Punkten Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen:

Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung fordert die SiK-N, die Aufgaben des NDB für die Informationsbeschaffung auszuweiten, um neu auch Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten, die sich gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder Gesellschaft richten, zu erfassen (Art. 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 6 und Art. 19 Abs. 2 Bst. f, beide neu). Die Ausführungen dieser Bestimmungen sollen in einer Verordnung geregelt werden.

Zudem begrüsst die SiK-N, dass die Aufgaben des NDB auch auf sicherheitspolitische Vorgänge im Cyberraum ausgeweitet werden (Art. 6 Abs. 1 Bst. b). Sie erachtet es aber als zwingend, dass der Begriff des Cyberraums genauer definiert wird. Einstimmig beantragt sie deshalb, die entsprechende Formulierung aus der nationalen Cyberstrategie (NCS) im Gesetz zu verankern (Art. 19 Abs. 2 Bst. g).

Um die Terrorismusfinanzierung und Spionage effizienter bekämpfen zu können, befürwortet die Kommission, dass der NDB bei schweren Bedrohungen mittels genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) auch Daten bei Finanzintermediären und Händlern erheben kann (Art. 26 Abs. 1 Bst. f). Sie beantragt allerdings einstimmig, dass die Voraussetzungen für diese Auskunftspflicht im NDG gestützt auf Artikel 2 Absätze 1-5 des Geldwäschereigesetzes klarer definiert werden, damit Rechtssicherheit gegeben ist (Art. 27 Abs. 4 und 5 sowie Art. 83 Abs. 2, beide neu).

Die SiK-N erachtet es überdies als berechtigt, dass bei Dringlichkeit der Direktor oder die Direktorin des NDB neu das Eindringen in ausländische Computersysteme (analog der Regelung zu GEBM Art. 31 NDG) anordnen darf, ohne die vorgängige Genehmigung des Chefs VBS erhalten zu haben. Sollte die Weiterführung dieser Massnahmen jedoch nachträglich durch den Chef VBS abgelehnt werden, beantragt die Kommission mit 20 zu 4 Stimmen, dass der NDB die beschafften Daten umgehend entsorgt (Art. 37 Abs. 3-5).

Die Kommission möchte die interkantonale Zusammenarbeit weiter stärken. Deshalb beantragt sie mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass die kantonalen Vollzugsbehörden sich im Abrufverfahren gegenseitig Zugriff auf die Daten gewähren müssen, die sie gestützt auf das NDG beschafft haben. Der vom Bundesrat vorgeschlagene lediglich optionale Zugriff (Kann-Formulierung) erachtet die Kommission als ungenügend (Art. 58d Abs. 3). Zudem fordert die SiK-N mit 18 zu 6 Stimmen, dass die kantonalen Nachrichtendienste mit Zustimmung des NDB auch Daten, die sie vom NDB erhalten haben, bei konkreten Auftragserteilungen an die Kantonspolizeien weitergeben dürfen (Art. 58).

Weiter will die Kommission die Aufsichtskompetenzen zwischen der Geschäftsprüfungsdelegation, der unabhängigen Aufsichtsbehörde AB-ND und der Eidg. Finanzkontrolle klarer regeln und beantragt deshalb in Art. 78 Abs. 1 und 2 und Art. 29 c entsprechende Präzisierungen vorzunehmen. Schliesslich befürwortet die SiK-N, dass das VBS für die Umsetzung der Empfehlungen der AB-ND sorgt. Sie beantragt aber mit 20 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass dem Chef des VBS in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht wird, auf eine Umsetzung einer Empfehlung verzichten zu können. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung, dass nur der Bundesrat über einen Verzicht entscheiden darf, erachtet die SiK-N als nicht stufengerecht.

Sämtliche weiteren Änderungsanträge lehnte die Kommission ab. Die abgelehnten Änderungsanträge betrafen allgemeine Bestimmungen und Grundsätze zur Informationsbeschaffung, Aufgaben des NDB, Bestimmungen zu genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, die Kabelaufklärung sowie Bestimmungen zur Datenbearbeitung und Archivierung, die politische Steuerung durch den Bundesrat wie auch die Unabhängige Aufsichtsbehörde.

Bereits an ihrer Sitzung vom 30./31. März 2026 beschloss die SiK-N mit 21 zu 4 Stimmen, ihrem Rat zu beantragen, auf die Vorlage zur Änderung des NDG (26.021) einzutreten. Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte sie einen Antrag auf Rückweisung und Unterbreitung eines überarbeiteten Gesetzesentwurfs ab und nahm die Detailberatung auf. An ihrer Sitzung vom 20./21. April 2026 führte sie die Detailberatung fort und stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Die Vorlage wird in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission entschieden, die Behandlung der Motionen 25.4566 (Dittli) und 25.4787 (Binder) bis im August zu sistieren. Beide Motionen fordern – wie in der Änderung des NDG nun vorgesehen –, dass der NDB bei Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus auf genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen zurückgreifen kann.

Wehrpflicht für Doppelbürger

Die SiK-N möchte so rasch als möglich sicherstellen, dass sich nicht weiter jährlich über 700 französisch-schweizerische Doppelbürger mit der Leistung eines einzigen Diensttages in Frankreich der Wehrpflicht in der Schweiz entziehen können, und diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung beendet wird. Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission deshalb, der ständerätlichen Fassung der Motion 25.3037 (Poggia) zuzustimmen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, der französischen Regierung mitzuteilen, dass die Teilnahme der französisch-schweizerischen Doppelbürger an einer «Journée défense et citoyenneté» (Tag der Verteidigung und der Staatsbürgerschaft) nicht länger als Ersatzleistung für die Wehrpflicht in der Schweiz anerkannt wird. Gleichzeit hat die SiK-N aber mit 15 zu 9 Stimmen eine Kommissionsmotion verabschiedet (26.3520), mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, Massnahmen zu treffen, damit sämtliche Schweizer Doppelbürger die Wehrpflicht in der Schweiz nicht durch Scheindienstleistungen im Ausland erfüllen können. Vor diesem Hintergrund hat die SiK-N zudem beschlossen, die Parlamentarische Initiative 24.405 (Schmid Pascal) «Keine Wehrpflichtprivilegien für Doppelbürger» weiterhin zu sistieren.

Änderung im nationalen Fahndungssystem RIPOL

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltungen beantragt die SiK-N ihrem Rat, die Motion des Ständerates 25.4077 (Salzmann) abzulehnen. Die Kommission stellt fest, dass Fedpol mit den per 1.1.2026 in Absprache mit den Kantonspolizeien vorgenommenen Änderungen im RIPOL die Forderungen der Motion nun erfüllt.

Weitere Beschlüsse

Die SiK-N liess sich zu den strategischen Zielen des Bundesrates für die RUAG International Holding AG für die Jahre 2026–2029 konsultieren. Die Kommission wünschte explizit, dass die RUAG ihrer Tochterfirma Beyond Gravity erlaubt, sich neben Europa und USA vermehrt auch in weiteren Regionen positionieren zu können, unter Berücksichtigung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz und nach Konsultation mit dem Eigner.

Zudem wurde die SiK-N gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 ParlG zu den Richtlinien des Verhandlungsmandats für den Austausch militärischer Luftlagedaten konsultiert. Die Kommission spricht sich einstimmig für das Mandat aus. Sie ist der Ansicht, dass ein rascher Informationsaustausch über potenzielle Bedrohungen im Interesse der Schweiz liegt.

Schliesslich wurde die Kommission über den Stand der Top Projekte des VBS, insbesondere die Projekte Neues Kampflugzeug (F-35A), die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite (Patriot) sowie Telekommunikation der Armee (TKA) informiert.

Die Kommission hat am 20. und 21. April 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Walter Gartmann (SVP, SG) und teils in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister in Bern getagt.