Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) beantragt, nicht auf die Gesetzesvorlage für Finanzhilfen zugunsten des Instituts für Föderalismus in Freiburg einzutreten. Damit befindet sich die Kommission auf der Linie des Bundesrates, der eine zusätzliche Finanzierung des Instituts ebenfalls ablehnt.

Das Institut für Föderalismus (IFF) wird von der Universität Freiburg geführt und leitet Projekte zur Stärkung des Föderalismus und der guten Regierungsführung auf nationaler und internationaler Ebene. Im September 2020 sprach sich das Parlament mit der Annahme der Motion 19.3008 für eine dauerhafte Grundfinanzierung des IFF durch den Bund aus, ohne jedoch die Form dieser Finanzierung genau zu definieren. In Erfüllung des Motionsauftrags verabschiedete der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 eine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über Finanzhilfen für das IFF (25.034). Insbesondere aufgrund der Finanzlage des Bundes beantragte er dem Parlament jedoch, nicht auf die Gesetzesvorlage einzutreten und auf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des IFF zu verzichten.

Die Kommission hat nun mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. In ihren Augen ist es weder angebracht noch gerechtfertigt, dem IFF ein Sonderprivileg gegenüber vergleichbaren akademischen Instituten zu gewähren. Darüber hinaus ist der Föderalismus in erster Linie Sache der Kantone, weshalb auch die Finanzierung des IFF hauptsächlich Aufgabe der Kantone ist. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes sollte dieser zudem keine neuen Verpflichtungen eingehen und keine unnötigen Aufgaben übernehmen.

Abschaffung der Privilegien von Magistratspersonen in der beruflichen Vorsorge

Gemäss geltendem Recht erhalten Magistratspersonen nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein Ruhegehalt in der Höhe einer halben Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. Aus Sicht der Kommission lässt sich dieses Privileg bei den Vorsorgeleistungen gegenüber der Bevölkerung nur schwer rechtfertigen. Die SPK-N ist der Meinung, dass die Magistratspersonen in der beruflichen Vorsorge gleich behandelt werden sollten wie alle anderen Personen. Sie hält somit mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem Beschluss vom September 2024 fest, der entsprechenden parlamentarischen Initiative 24.402 von Nationalrat Rémy Wyssmann (V, SO) Folge zu geben. Die SPK des Ständerates sprach sich gegen die Initiative aus. Nun liegt die Entscheidung beim Nationalrat.

Die Kommissionsminderheit möchte an der geltenden Regelung festhalten, da in ihren Augen nur so die Unabhängigkeit der Magistratspersonen garantiert werden kann.

Französisch soll im Verkehr mit internationalen Organisationen bevorzugte Arbeitssprache bleiben

Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die von Ständerat Carlo Sommaruga (S, GE) eingereichte und vom Ständerat angenommene Motion 24.3955 gutzuheissen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Verkehr mit internationalen Institutionen und Organisationen als Arbeitssprachen weiterhin die schweizerischen Amtssprachen zu verwenden, wenn diese auch Amtssprachen der betreffenden Institutionen und Organisationen sind. Anlass für die Motion war insbesondere die Ankündigung, dass die nächste Überprüfung der Schweiz durch die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux, GAFI) in Englisch durchgeführt wird. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit geht es nicht darum, die englische Sprache, die im internationalen Austausch oft unumgänglich ist, zu verbieten. Vielmehr soll das Französische im Sinne der Komplementarität der Sprachen beibehalten werden.

Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass die Schweiz ihre Interessen im Rahmen der internationalen Beziehungen bestmöglich und effizient vertreten können muss. Daher soll es den Schweizer Unterhändlerinnen und Unterhändlern möglich sein, die jeweils geeignetste Sprache zu verwenden.

EU-Migrations- und -Asylpakt: Eintreten beschlossen

Die Kommission hat die Beratung zum europäische Migrations- und Asylpakt (25.037) aufgenommen und ist mit 16 zu 9 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Sie wird sich an der nächsten Sitzung mit der Detailberatung befassen.

Weitere Entscheide der Kommission im Migrationsbereich

Die Kommission hat zudem zwei parlamentarische Initiativen vorgeprüft und zwei Motionen behandelt, die vom Ständerat in der Frühjahrssession 2025 angenommen wurden.

Die parlamentarische Initiative 24.453 von Nationalrat Guggisberg (V, BE) verlangt Verschärfungen im Asylsystem bei der Überprüfung des Schutzstatus, des Familiennachzuges und der Nothilfe gemäss dem System in Schweden. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission dieser parlamentarische Initiative keine Folge gegeben.

Mit 11 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative 24.457 «Arzneimittel für Zwangsausschaffungen zulassen» von Nationalrat Fischer Benjamin (V, ZH) Folge gegeben. Die Rückführungen von Personen gegen deren Willen ist eine schwierige Situation für alle beteiligten Personen. Die Kommission möchte prüfen, wie diese Situation unter Achtung der Menschenwürde verbessert werden kann.

Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen und 1 Enthaltung, die von Ständerat Daniel Fässler (M-E, AI) eingereichte Motion 24.3937 anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, sicherzustellen, dass die Wegweisungsverfügungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) von den Kantonen innert der gesetzlich vorgegebenen Ausreisefristen vollzogen werden.

Zudem beantragt sie mit 15 zu 9 Stimmen, die von Ständerat Werner Salzmann (V, BE) eingereichte Motion 24.3498 anzunehmen. Diese verlangt eine Systematisierung des Austausches der Daten von illegalen Migrantinnen und Migranten zwischen Kantonen, Gemeinden, Sozialbehörden, Krankenkassen, AHV, IV und weiteren Sozialversicherungen. Dieser Beschluss ist rein symbolisch, da die beiden Räte bereits eine gleichlautende Motion der SVP (24.3059) angenommen haben.

Die Kommission tagte am 27./28. März 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.