Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie stellt nach einer intensiven Debatte über die verschiedenen Aspekte des Abkommens fest, dass das Abkommen für die Schweiz in verschiedener Hinsicht vorteilhaft sein könnte, aber auch spürbare Zugeständnisse erfordert. Sie hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten und ihre Arbeiten damit fortzusetzen, die bestmöglichen Lösungen für die innerstaatliche Umsetzung des Abkommens zu erarbeiten. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die Kommission eine Gesamtbeurteilung des Abkommens und der Umsetzungsgesetzgebung vornehmen.
Die Schweiz wird, allen Bemühungen zum Trotz, auch in Zukunft auf den Import von Strom aus dem europäischen Netz angewiesen bleiben. Aus Sicht der Kommission stellt der Abschluss eines Stromabkommens 26.023 die beste Möglichkeit dar, diese Importe auch für die Zukunft sichern zu können. Ohne Stromabkommen sieht sie die Gefahr, dass die EU im Zuge der Weiterentwicklung ihres Strommarktes die grenzüberschreitenden Netzkapazitäten in Richtung Schweiz einseitig beschränkt und keine Rücksicht auf die Interessen der Schweiz hinsichtlich des stabilen Netzbetriebes nimmt. Im Gegensatz dazu regelt das Stromabkommen den Einbezug der Schweiz in den Gremien, die den Betrieb des europäischen Stromnetzes koordinieren.
Weiter verschafft das Abkommen der Schweiz direkten und gleichberechtigten Zugang zum europäischen Strommarkt. Aufgrund der zunehmenden volatilen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sind die kurzfristigen Strommärkte von immer grösserer Bedeutung, und ermöglichen beispielsweise den Betreibern der Schweizer Wasserkraft, diese Flexibilität bestmöglich zu vermarkten. Aus Sicht der Kommission ist es in den Verhandlungen insgesamt gut gelungen, die Interessen der Schweiz zu wahren.
Aus Sicht der Minderheit hingegen sind die Nachteile des Abkommens für die Schweiz klar überwiegend. Sie lehnt es ab, dass sich die Schweiz dazu verpflichtet, auch in Zukunft fast im gesamten Strombereich neues EU-Recht zu übernehmen. Dieser Mechanismus der dynamischen Rechtsübernahme stelle ein inakzeptables Risiko dar, da die Schweiz in Zukunft gezwungen sein könnte, in Bereichen von zentralem Interesse die Vorschriften der EU zu übernehmen. So befürchtet die Minderheit, dass die Schweiz in Zukunft die Hoheit über ihre Wasserkraft-Reserven verlieren könnte, nicht mehr unabhängig über die Erstellung von Stromreserven entscheiden könnte, oder ihre Energiepolitik nicht mehr frei mit Subventionen gestalten könnte. Die Minderheit ist überzeugt, dass das vorliegende Abkommen für die Schweiz nicht alternativlos ist und sie ihre Stromversorgungssicherheit auch auf anderem Wege sichern kann.
Die Kommission hat am 22. und 23. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Thierry Burkart (RL, AG) in Bern getagt.