​Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)

Die Kommission ist diskussionslos auf die Vorlage (18.034) eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Das Ziel der Vorlage ist es, die sogenannte Heiratsstrafe bei den direkten Bundessteuern abzuschaffen und dabei die Mindereinnahmen möglichst gering zu halten. Damit Ehepaare künftig nicht mehr stärker als Konkubinatspaare belastet werden, soll das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» eingeführt werden.

Zwei Anträge auf Rückweisung an den Bundesrat, die weitere, alternative Besteuerungsmodelle bzw. eine zivilstandsneutralere Ausgestaltung verlangten, hat die Kommission knapp (6:6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten bzw. 7:6 Stimmen) abgelehnt.

In der anschliessenden Detailberatung ist sie mit einer Ausnahme in sämtlichen Punkten der Vorlage des Bundesrates gefolgt: Anders als der Bundesrat will sie den Elterntarif (Art. 35 Abs. 1 Bst. d und Art. 36 Abs 2bis DBG) nicht abschaffen und durch einen neuen Alleinerziehendenabzug ersetzen. Einem entsprechenden Antrag hat die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten zugestimmt (4:4 Stimmen, 5 Enthaltungen).

Anträge auf Streichung des Zweiverdienerabzugs, des Einverdienerabzugs sowie des Verheiratetenabzugs hat die Kommission hingegen abgelehnt. Dazu liegen jeweils starke Minderheiten vor (7:6 bzw. 7:5 Stimmen).

Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (18.096) und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (19.025)

Die Kommission hat sich erneut mit den beiden Volksinitiativen befasst. Ein griffiger Grundwasserschutz ist ihr ein wichtiges Anliegen. Um in diesem Bereich eine grössere Verbindlichkeit zu erlangen, hat sie deshalb mit 11 zu 2 Stimmen eine parlamentarische Initiative (19.475) beschlossen, die die gesetzliche Verankerung eines Absenkpfads mit Zielwerten für das Risiko beim Einsatz von Pestiziden verlangt. Diese Initiative stellt ausdrücklich keinen formellen indirekten Gegenentwurf zu den beiden Volksinitiativen dar, entsprechend wird sie verfahrensmässig unabhängig von diesen behandelt. Die Kommission möchte sich so den Weg offenhalten, die agrarpolitischen Massnahmen des Bundesrates bei Bedarf gezielt ergänzen zu können.
Die Detailberatung der beiden Volksinitiativen hat die Kommission bis auf Weiteres verschoben.

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400)

Die Kommission hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Der entsprechende Bericht wird im Lauf der kommenden Woche publiziert. In Anbetracht der zahlreichen umstrittenen Fragen (vgl. Stellungnahmen unter https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/3036/Wohneigentum_STN.pdf) hat sie die Verwaltung damit beauftragt, im Zusammenhang mit der Zweitliegenschaftsproblematik, den Schuldzinsenabzügen und einer allfälligen Streichung der ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weitere Abklärungen vorzunehmen.

Informationen über die anderen Geschäfte finden Sie in der Medienmitteilung der Kommission.