Die Kommission hat sich den Bericht zum Postulat 19.4132 über die Indikatoren zu den geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieden präsentieren lassen und begrüsst die Absicht des Bundesamtes für Statistik, den Gender Overall Earning Gap (GOEG) und den Gender Pension Gap als regelmässig zu publizierenden Indikatoren aufzunehmen. Sie hat ebenfalls vom Bericht zum eigenen Kommissionspostulat 20.4263 («Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit») Kenntnis genommen und befürwortet die Massnahmen, mit denen mehr Kantone, Gemeinden und bundesnahe Unternehmen zur Teilnahme an der Charta ermutigt werden sollen.
Die Kommission hat drei parlamentarische Initiativen vorgeprüft, welche alle mit einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) die Durchsetzung der Lohngleichheit verstärken wollen. Die Kommissionsmehrheit verweist insbesondere auf zwei Punkte, wegen denen sie die parlamentarischen Initiativen ablehnt. Erstens hat der Nationalrat jüngst die Motion 21.3944 angenommen, die Sanktionen in diesem Bereich verlangt. Zweitens plant der Bundesrat im 2025, eine Zwischenbilanz der Revision des GlG zu veröffentlichen. Die Kommissionsmehrheit erachtet es als verfrüht, bereits vor dieser Debatte zusätzliche weitergehende Massnahmen anzugehen. Die Kommission beantragt ihrem Rat, der pa. Iv. Prelicz-Huber «Verbindliche Lohngleichheit» (22.464) mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der pa. Iv. Gysi «Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit» (22.473) mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen und der pa. Iv. Piller Carrard «Lohngleichheit als Pflicht» (22.481) mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge zu geben.
Bei allen parlamentarischen Initiativen beantragt jeweils eine Minderheit Folgegeben. In den Augen der Minderheit wäre es nützlich, Unternehmen zu kontrollieren, die derzeit nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Zudem erachtet sie das geltende Gesetz als unzureichend, da es keine Sanktionsmöglichkeiten vorsieht.
Ausserdem hat sich die Kommission mit den Petitionen 21.2032 und 21.2030 der Frauensession 2021 befasst. Sie ist der Ansicht, dass die Verwaltung bereits entsprechende Arbeiten in Angriff genommen hat. Sie beantragt ihrem Rat deshalb und aus den oben erwähnten Gründen, den Petitionen mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beziehungsweise mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge zu geben. Es wurden Minderheitsanträge eingereicht, mit denen eine Rückweisung an die Kommission beantragt wird.
Bildungsbericht 2023
Der Bildungsbericht Schweiz wird alle vier Jahre im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) erstellt. Er dient unter anderem als Grundlage für die Ausarbeitung der BFI-Botschaft. Die Kommission hat vom Bildungsbericht Schweiz 2023 Kenntnis genommen und dabei im Hinblick auf die Behandlung der BFI-Botschaft im kommenden Jahr unterschiedliche Denkansätze zur Bildung im Allgemeinen vertieft. Nach einem generellen Überblick hat sie sich über verschiedene Aspekte im Zuständigkeitsbereich des Bundes informieren lassen, namentlich über die Berufsbildung und die Ausbildung auf Tertiärstufe.
Verschiedenes
Die Kommission hat sich im Rahmen der Bundeskompetenzen im Bildungsbereich über die Kampagne «Bildung für Nachhaltige Entwicklung» orientieren lassen. Sie hat in diesem Zusammenhang unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Swissuniversities, von der Stiftung éducation21 und von der Bildungskoalition NGO angehört. Sie wird mit Interesse die Konkretisierung dieses Querschnittsvorhabens im Rahmen der kommenden BFI-Botschaft verfolgen.
Die Kommission hat am 11./12. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Fabien Fivaz (Grüne, NE) in Bern getagt.