Die WBK-S hat die Änderungen des Tierseuchengesetzes (26.046) vorberaten. Der Bundesrat beantragt mit seiner Vorlage, dass Impfstoffe und andere nicht zugelassene immunologische Tierarzneimittel befristet in Verkehr gebracht werden dürfen, um in Notsituationen eine Tierseuche zu verhindern oder einzudämmen. Dafür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen gegeben sein – beispielsweise dürfen keine in der Schweiz oder im Ausland zugelassenen Präparate verfügbar sein. Mit dieser Vorlage wird das Anliegen der von den Räten beschlossenen WBK-Motionen 24.4258 und 24.4270 umgesetzt.
Die Kommission ist zunächst einstimmig auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten und hat diese angenommen. Danach hat sie einstimmig beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, das Gesetz dahingehend zu ergänzen, dass der Bund Nutztierhaltenden eine angemessene Abfindung ausrichten kann. Mit dieser Abfindung würden Einkommensausfälle und Mehrkosten abgedeckt, welche durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Massnahmen zur Verhütung hochansteckender Tierseuchen entstehen. Mit dieser Ergänzung wird dem Anliegen der bereits an den Bundesrat überwiesenen WBK-Motionen 26.3022 und 26.3509 Rechnung getragen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission das Gesetz einstimmig angenommen.
WBK-S lehnt Pelzinitiative ab und befürwortet Gegenvorschlag des Bundesrates
Die WBK-S hat die Vorberatung der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelzinitiative)» und des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates (25.059) abgeschlossen. Anfang des Jahres hatte sie in diesem Zusammenhang Vertretungen aus der Pelzbranche, der Forschung und dem Tierschutz sowie Fachleute für die Zertifizierungssysteme angehört.
Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf den Gegenvorschlag eingetreten. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sie sich dafür aus, dass sich der Bundesrat neben den Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zum Tierwohl an international anerkannten Regelwerken und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Die WBK-S hat zudem über die Zertifizierung von importierten Pelzen diskutiert und beantragt mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, dass die Zertifizierung durch eine von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle anerkannte Zertifizierungsstelle erfolgt. Diese muss bescheinigen, dass die importierten Produkte nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt worden sind. Dazu gelten die Anforderungen des Bundesrates, die sich nach wissenschaftlichen Kriterien oder einem international anerkannten Zertifizierungsprogramm richten sollen. Minderheiten möchten in diesen beiden Punkten am Entwurf des Bundesrates festhalten, um das Zertifizierungsprogramm des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) möglichst zügig einsetzen zu können.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Gegenvorschlag mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Im Weiteren beantragt sie mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Minderheit beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Der Ständerat wird das Geschäft in der Herbstsession beraten.
Kommission setzt Arbeiten zu «Swissness»-Gesetzgebung fort
Die Kommission hat umfassende Anhörungen zur Präzisierung der Umsetzung der «Swissness»-Gesetzgebung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) durchgeführt. Diese Präzisierung erlaubt es Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, auf ihren Produkten zusammen mit den Angaben «Swiss Research» oder «Swiss Engineering» das Schweizerkreuz zu verwenden. Sie hat Vertretungen verschiedener Unternehmen und Branchenverbände sowie Fachleute für Markenschutz angehört und wird ihre Beratungen in dieser Angelegenheit an den kommenden Sitzungen fortsetzen.
Die Kommission hat am 17. August 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.