Die WBK-S trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage zur Kandidatur der Schweiz für die Olympischen Winterspiele 2038 (26.054) ein. Die Kommission stimmt dem vom Nationalrat beschlossenen Entwurf in den grossen Zügen zu, sieht jedoch Bedarf für ergänzende Bestimmungen zur finanziellen Absicherung.
Erstens fordert die Kommission ohne Gegenantrag klarzustellen, dass die Beteiligung der Kantone und Gemeinden an der Finanzierung der Planungs- und Umsetzungskosten in finanzieller Form erfolgen muss. Zweitens beschliesst die WBK-S mit 11 zu 1 Stimmen, dass die Aufteilung der Beteiligung unter den Austragungs- und Nicht-Austragungskantonen bereits vor der Botschaft zu den Kreditanträgen verbindlich geklärt sein muss. Drittens schlägt sie vor, dass nur teuerungsbedingte Mehrkosten nachträglich beantragt werden können. Dies beschloss die Kommission ohne Gegenantrag.
Zusätzlich fordert eine Minderheit, in der Vermächtnisstrategie einen Bereich «Natur und Landschaft» mit messbaren Zielen vorzusehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Spiele einen positiven Biodiversitäts- und Landschaftsbeitrag hinterlassen, der über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmassnahmen hinausgeht. Der entsprechende Antrag wurde mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen
Die WBK-S hat das Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (26.064), welches der Bundesrat als Antwort auf die Motion 23.3966 der WBK-S vorgelegt hatte, beraten. Die Kommission hat die Vertreter der drei aktiven Projektinitiativen «NEXPO», «Svizra27» und «Muntagna» zu den vom Gesetzesentwurf gegebenen Rahmenbedingungen und deren Bedeutung für die Projekte angehört.
Die Kommission hat insbesondere die Angemessenheit einer gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Verpflichtungen des Bundes diskutiert. Nach einer intensiven Debatte hat die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, auf den Gesetzesentwurf einzutreten. Die Mehrheit hob die Wichtigkeit von Landesausstellungen für den nationalen Zusammenhalt hervor, unterstrich das Potential der Projektinitiativen und sprach sich grundsätzlich für die gesetzliche Regelung aus. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Sie ist insbesondere der Ansicht, dass die Landesausstellung angesichts geopolitischer Spannungen und gesellschaftlichen Herausforderungen und des angespannten Bundeshaushalts nicht prioritär zu behandeln sei. Zum Teil wurde auch die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung bezweifelt. Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung der WBK-S im November durchgeführt.
WBK-S will Schweizerkreuz den in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten vorbehalten
Die WBK-S hat anknüpfend an ihre bisherigen Arbeiten und ihre umfassenden Anhörungen mit 9 zu 2 Stimmen die parlamentarische Initiative 26.474 «Schweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten» beschlossen. Mit dieser Initiative will sie den bereits in der Herbstsession vom Ständerat gefällten Beschluss zur Annahme der Motion 26.2629 untermauern und möglichst schnell gesetzliche Rechtssicherheit bei der Verwendung des Schweizerkreuzes schaffen. Die WBK-S ist der Ansicht, dass die Praxisänderung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), die für ein in der Schweiz entwickeltes, aber im Ausland hergestelltes Produkt die Verwendung des Schweizerkreuzes gestattet, im Widerspruch steht zu den Parlamentsdebatten von 2012 und der in der Schweiz produzierenden Industrie einen Wettbewerbsvorteil entzieht. Als Nächstes hat die WBK des Nationalrates (WBK-N) über die parlamentarische Initiative zu befinden.
Kantonale Berufsberatung: Private Kräfte stärker nutzen
Die WBK-S beschloss mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative (26.475) zum ergänzenden Einbezug privater Anbieter in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) soll dahingehend präzisiert werden, dass die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und qualifizierten privaten Anbietern einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen erhält. Damit sollen die Kantone vorhandene private Fachkompetenzen zur wirksamen Erfüllung des öffentlichen Auftrags nutzen können. Die Initiative geht nun an die WBK-N zur Vorprüfung.
Kommission befürwortet klare Rechteverwertung bei Konzerten
Die WBK-S spricht sich für eine klare Rechteverwertung nichttheatralischer Musikwerke und für klare Bedingungen für Direktlizenzierungen aus. Sie hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Gesetzesänderung des Urheberrechts zur Kenntnis genommen und bestätigt das Projekt in der Form, in der es in die Vernehmlassung geschickt wurde. Der Gesetzesentwurf setzt die Forderung der parlamentarischen Initiative 25.434 um. Die Kommission hat den Gesetzesentwurf einstimmig angenommen. Der Gesetzesentwurf wird in der Wintersession im Ständerat beraten.
Übergangsregelung zur Verlängerung der Aufbewahrungsdauer von kryokonservierten Eizellen
Nach dem Entscheid des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative 25.405 gibt die Kommission mit 4 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Kommission des Nationalrates grünes Licht, eine Übergangsregelung auszuarbeiten, um die Aufbewahrungsdauer von kryokonservierten Eizellen über die derzeit geltende Frist von zehn Jahren hinaus zu verlängern. Diese Regelung soll bis zum Abschluss der laufenden Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) gelten. Die Verlängerung würde für sämtliche bereits eingefrorenen Eizellen gelten.
Massnahmen zur Reduktion von Lebensmittelverlusten
Die Kommission befasste sich zudem mit möglichen Massnahmen zur Reduktion von Lebensmittelverlusten. Sie unterstützt das Anliegen der Motion 22.4583, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, stimmte jedoch einstimmig für eine Änderung des Textes, um das Ziel präziser zu formulieren. Mit der geänderten Motion soll der Bundesrat nun beauftragt werden, wenn immer möglich, dafür zu sorgen, dass Lebensmittel statt mit dem Verbrauchsdatum VD mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum MHD oder MHD+ gekennzeichnet werden.
Förderung der klinischen Forschung
Die WBK-S hat sich erneut mit der Motion 26.3007, «Schaffung von Anreizen für die Durchführung von klinischen Studien in der Schweiz und Gebührenerlass für nicht kommerzielle klinische Studien», befasst. Der Nationalrat hatte sich zuvor für eine Streichung des verlängerten Unterlagenschutzes als ein Instrument zur Zielerfüllung ausgesprochen und die Motion entsprechend geändert. Die WBK-S folgte der Argumentation, dass der verlängerte Schutz der Zulassungsunterlagen der Hersteller den Markteintritt von Generika und Biosimilars verzögern und dadurch zu erheblichen Mehrkosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) führen könnte. Deshalb beantragt die Kommission einstimmig die Zustimmung zur Änderung.
SRG-Konzession und Kultur
Die Kommission hat sich mit der neuen SRG-Konzession für die Zeit ab 2029 befasst und dabei insbesondere die konzessionsrechtlichen Aspekte in den Bereichen Kultur, Bildung und Sport geprüft, die in ihre Zuständigkeit fallen. Sie hat eine Vertretung der SRG angehört und insbesondere die Definition der Kultur im SRG-Auftrag, die kulturellen Unterschiede zwischen den Regionen und Regionaleinheiten der SRG, das Projekt «Enavant SRG SSR» sowie die aktuelle Lage des Unternehmens erörtert.
Bildungsbericht 2026
Die Kommission liess sich den Bildungsbericht 2026 der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) durch deren Direktor, Prof. Stefan C. Wolter, vorstellen. Der anschliessende vertiefte Austausch mit Vertretern der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) diente dazu, die geplanten Massnahmen und Ansätze der EDK in den zentralen Themenbereichen besser nachzuvollziehen. Im Zentrum der Diskussion standen dabei insbesondere das bildungspolitische Ziel, dass 95 % der 25-Jährigen über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen («95%-Ziel»), die Entwicklung der Drop-out-Quoten auf der Tertiärstufe sowie der Einfluss von KI auf das Lernen und Lehren – ergänzt durch eine Analyse der aktuellen PISA-Ergebnisse. Die Diskussion wird im Rahmen der neuen BFI-Botschaft, unter Berücksichtigung der kantonalen Kompetenzen, weitergeführt.
Die Kommission hat am 15./16. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Martin Pfister, Vorsteher VBS, in Bern getagt.