Heute feiert die Welt das Buch. Ein einmaliges Werk begleitet Ratsmitglieder und Mitarbeitende seit 1903 in ihrem Parlamentsalltag: «Das Handbuch der Bundesversammlung». Es ist ein unverzichtbarer Wegweiser durch das Dickicht der Ratsarbeit.

Das Handbuch ist kein Schmöker für vergnügliche Lesestunden oder ein literarisches Meisterwerk. Es vereinigt die für das Parlament wichtigsten rechtlichen Erlasse. Auf den Buchseiten folgt ein Gesetzesartikel dem andern - weder Fotos noch Illustrationen lockern auf. Trotzdem ist das Handbuch ein unerlässlicher Begleiter der Parlamentsarbeit. Die ersten 70 Seiten gehören der Bundesverfassung, gefolgt von Parlamentsgesetz, den Reglementen von National- und Ständerat, Verordnungen sowie Gesetzesartikeln weiterer Erlasse, die ebenfalls Parlament und Mitglieder betreffen.

«Das Handbuch ist das unverzichtbare Brevier der parlamentarischen Liturgie», umschreibt Philippe Schwab, Generalsekretär der Bundesversammlung, die Gesetzesfibel. Das Wissen darüber sorge für einen reibungslosen Ablauf von Debatten. Es sei sowohl ein Leitfaden zum Überleben in den verschlungenen Verfahrenswegen als auch eine Krücke für das Gedächtnis, kurzum das «Lebenselexier aller parlamentarischen Sitzungen.»

Das frühere Handbuch (links) und das aktuelle (rechts) des Generalsekretärs tragen deutliche Gebrauchsspuren. Foto: Parlamentsdienste

Anfangs war es die Bundeskanzlei, die das «Handbuch» herausgab, da sie ursprünglich auch die Kanzleigeschäfte der Bundesversammlung besorgte. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde das Sekretariat der Bundesversammlung geschaffen, das später durch weitere Dienste ergänzt wurde. Die parlamentarischen Dienste waren zwar fachlich der Bundesversammlung und ihren Organen unterstellt, administrativ blieben sie aber der Bundeskanzlei zugeordnet. Erst mit der Bundesverfassung von 1999 wurden die Parlamentsdienste vollständig aus der Bundeskanzlei herausgelöst.

Die Ratsarbeit ist über die vielen Jahre komplexer geworden, das widerspiegelt sich auch im Umfang des Handbuchs. Die Erstausgabe von 1903 war ein schmales Bändchen von 140 postkartengrossen Seiten. Die aktuelle hat das doppelte Format und umfasst viermal so viele Seiten.

Es ist kein Werk zum Auswendiglernen, aber: «Die Kompetenz eines Mitarbeiters lässt sich am allgemeinen Zustand seines Handbuchs ablesen», sagte Philippe Schwab augenzwinkernd. Gemeint ist damit die Anzahl der Lesezeichen, die durch die ständige Konsultation brüchig gewordenen und gelösten Seiten, die Patina, die die Finger hinterlassen haben, Kaffee- und andere Spuren zeugen von einer langen und intensiven Begleitung. «All dies», so der Generalsekretär weiter, «verleiht seinem Besitzer eine Aura der Erfahrung und dem Handbuch die Kraft eines Talismans.»

Ein Originalexemplar aus dem Jahr 1903. Foto: Parlamentsdienste