Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit Gotthard AG (ATG) für den Ceneri-Basistunnel (Lose „Fahrbahn und Logistik“ sowie „Bahntechnik und Gesamtkoordination“) teilweise gutgeheissen. Die angefochtenen Zuschlagsverfügungen wurden aufgehoben und zur Neubeurteilung an die ATG zurückgewiesen (siehe Medienmitteilung der ATG vom 19. März 2014).
Die Neat-Aufsichtsdelegation nimmt die mit dem Gerichtsentscheid entstandene Situation beim Ceneri-Basistunnel mit Besorgnis zur Kenntnis. Sie hatte sich an ihren letzten Sitzungen von der für die Vergaben zuständigen ATG und dem mit der Projektaufsicht betrauten Bundesamt für Verkehr (BAV) laufend über den Stand der Ausschreibung, der Vergabe und des Verfahrens informieren lassen (siehe Medienmitteilungen der NAD vom 5. Februar 2014, 21. November 2013 und 9. September 2013). Dabei hat sie wiederholt auf die erhöhten Termin- und Kostenrisiken hingewiesen, die sich aus dem blockierten Verfahren für den Ceneri ergeben. Mit dem Gerichtsentscheid sind diese Risiken nun eingetreten.
„Anlässlich der nächsten Sitzung der NAD vom 16./17. April 2014 wird die ATG gegenüber der NAD Auskunft darüber ablegen müssen, welche Gründe zur Rückweisung an die ATG geführt haben und welche Lehren die ATG daraus zieht“, hält NAD-Präsident Philipp Hadorn, (SP/SO) fest. Zudem verlangt die NAD von der ATG Klarheit über die Konsequenzen des Gerichtsentscheids auf die Einhaltung der Termine und Kosten sowie die Massnahmen, mit denen die eingetretenen Risiken reduziert werden sollen.
Die NAD behält sich vor, nach der Anhörung der ATG und des BAV sowie einer eingehenden Erörterung der neuen Situation konkrete Empfehlungen an die ATG und die zuständigen Bundesbehörden zu richten.
Bern, 20. März 2014 Parlamentsdienste