Vorlage 3 der 6- IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket (11.030 s)
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) nimmt den an die Kommission zurückgewiesenen 3. Teil der 6. IV-Revision (Kinderrenten, Reisekosten) wieder auf. Sie ergänzt eine Motion des Ständerates zur Invalidenversicherung um einen zusätzlichen Punkt.

​Im Zusammenhang mit der Mo. Ständerat (Schwaller). Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig (13.3990 s) führte die Kommission eine Grundsatzdebatte über die jüngsten Entwicklungen in der Invalidenversicherung und über den Handlungsbedarf, um diese nachhaltig zu sanieren. Sie stimmte in diesem Zusammenhang einem Ordnungsantrag mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, der die Wiederaufnahme der seinerzeit vom Nationalrat an die Kommission zurückgewiesenen Teil 3 der 6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket (11.030 s) verlangte. Betroffen sind insbesondere die Themen Kinderrente und Reisekosten. Die Kommission wird die Beratungen voraussichtlich nach der Herbstsession 2014 aufnehmen.

Die Motion wurde mit einer Ergänzung (Punkt 4) angenommen (in Klammer die Abstimmungsergebnisse):

1. Die Schulden des IV-Fonds beim AHV-Fonds müssen auch nach Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung bis in das Jahr 2028 abgetragen werden. (19 zu 0 bei 6 Enthaltungen)
2. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Abläufe bei der Betrugsbekämpfung ist eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen zu schaffen. (19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen)
3. Die Massnahmen zur verstärkten Eingliederung und zum Verbleib im Arbeitsmarkt sind zu verstärken und insbesondere auch auf Menschen mit psychischen Behinderungen auszurichten (einstimmig).
4. Die wesentlichen Elemente der Revisionsvorlage 11.030 (Kinderzulagen, Rentensystem Reisekosten) sind dem Parlament bis Ende Juni 2015 in einer neuen Botschaft zu unterbreiten. (12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten)

Differenzen Lebensmittelgesetz

Die Kommission beriet die verbleibenden Differenzen in der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (11.034). Im letzten umstrittenen Punkt (Art. 12/Art. 13) beantragt sie mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Kompromiss: Es soll im Gesetz verankert werden, dass auf vorverpackten Lebensmitteln die Herkunft der Rohstoffe deklariert werden muss, wenn diese charakteristisch sowie mengenmässig wichtig sind. In den übrigen Punkten beantragt die Kommission, dem Ständerat zu folgen, und zwar auch bei der Bestimmung, welche die Fleischuntersuchung durch die Jäger betrifft (Art. 32 Abs. 3 Bst. b): Jäger, die nicht sicher sind, ob das Fleisch, das sie einem Wirt oder Metzger liefern wollen, gesundheitsgefährdend ist, sollen es der Lebensmittelkontrolle vorlegen können.

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, der Pa.Iv. Fraktion S. Kinderzulagen für alle statt Steuergeschenke für wenige (13.424 n) keine Folge zu geben. Sie sieht in dieser Frage keinen Handlungsbedarf, zumal eine Erhöhung der Mindestsätze der Familienzulagen, wie es die parlamentarische Initiative verlangt, zu geschätzten Mehrausgaben von insgesamt rund 960 Mio. Franken führen würde.

Mit 13 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt sie, die Mo. Ständerat (Zanetti). Trisomie 21 auf der Liste der Geburtsgebrechen aufführen (13.3720 s) anzunehmen.

Weiter beantragt sie mit 10 zu 3 Stimmen, der Mo. Nationalrat (Darbellay). Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen (11.3811 n) mit dem vom Ständerat etwas offener formulierten Text zuzustimmen.

Die Kommission tagte am 10./11. April 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset

(über das Geschäft 12.080 n Heilmittelgesetz. Änderung wurde mit einer separaten Medienmitteilung informiert). 

Bern, 11. April 2014 Parlamentsdienste