Wahlen
Die Bundesversammlung wählt die sieben Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler sowie die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte, die Bundesanwältin oder den Bundesanwalt, die stellvertretenden Bundesanwältinnen oder Bundesanwälte und die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft.
Bei Kriegsgefahr wählt sie zudem den General oder die Generalin der Schweizer Armee.
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