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08.1037 Anfrage

Wie kann man von der Schweiz aus ".eu"-Domain-Namen registrieren?

Eingereicht von:
Markwalder Christa Markwalder Christa

FDP-Liberale Fraktion

FDP.Die Liberalen

Bekämpfer/in:

Einreichungsdatum:
09.06.2008
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Trifft es zu, dass bei der Registrierung von Domain-Namen eine Ungleichheit zwischen ".ch"- und ".eu"-Domains in dem Sinne besteht, dass ".ch"-Domains allen Personen aus dem EU-Raum offenstehen, währenddem ".eu"-Domains den Unionsbürgern vorenthalten sind?

Falls ja: Ist der Bundesrat bereit, auf eine Gleichberechtigung in diesem Bereich hinzuwirken?

Es stimmt, dass Angehörige sowie Einwohnerinnen und Einwohner anderer Länder, also auch von EU-Ländern, Internet-Domain-Namen mit der Erweiterung ".ch" registrieren dürfen, während es in der Schweiz wohnhaften Personen verwehrt ist, ".eu"-Domain-Namen zu registrieren.

Bei Domains wie ".ch" und ".eu", die an ein Land oder an eine überstaatliche Gemeinschaft gebunden sind, legen Letztere eine Registrierungspolitik fest. Diese ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich; im Allgemeinen ist aber eine Tendenz zu einer liberalen Regelung festzustellen. Die Registrierungspolitik für die Domain ".ch" war von Anfang an liberal. Personen und Unternehmen, die einen Bezug zur Schweiz haben oder wünschen, können selbst dann eine ".ch"-Domain registrieren, wenn ihr Wohn- oder Firmensitz in einem anderen Land liegt. Diese Registrierungspolitik wurde in Zusammenarbeit mit den interessierten Kreisen definiert und ist das Ergebnis eines breiten Konsenses. Sie hat insbesondere dazu beigetragen, dass die Zahl der registrierten Domains rasch zugenommen hat. Dies hat sich gut auf die Registrierungspreise ausgewirkt und kommt allen Inhaberinnen und Inhabern von ".ch"-Domain-Namen zugute. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die Registrierungspolitik für die ".ch"-Domain zu ändern.

Andere Länder oder geografische Einheiten haben eine restriktivere Registrierungspolitik, so auch die Europäische Union: Einen ".eu"-Domain-Namen registrieren dürfen nur Unternehmen, deren satzungsmässiger Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung sich in der Gemeinschaft befindet, ebenso wie in der Gemeinschaft niedergelassene Organisationen und natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft.

Als die ".eu"-Domain geplant wurde, versuchte die Schweiz von Anfang an die Behörden der Europäischen Gemeinschaft davon zu überzeugen, Schweizer Staatsangehörigen und Firmen die Registrierung von ".eu"-Domain-Namen zu ermöglichen. Die Schweiz konnte dies aber nicht durchsetzen und wird durch die gemeinschaftliche Regelung an der Registrierung solcher Domain-Namen gehindert. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Frage der Domain-Namen in den bisher abgeschlossenen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Gemeinschaft nicht geregelt wurde.

Selbstverständlich werden die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes weiterhin versuchen, unter Berücksichtigung des europapolitischen Kontexts die EU von einer Lockerung der Registrierungsvoraussetzungen für die Domain ".eu" zu überzeugen.

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