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21.1047 Anfrage

Etablierung der muttergebundenen Kälberaufzucht (MuKa)

Eingereicht von:
Baumann Kilian Baumann Kilian

Grüne Fraktion

GRÜNE Schweiz

Bekämpfer/in:

Einreichungsdatum:
17.06.2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Ausgelöst durch die Motion 18.3849 wurden die rechtlichen Unklarheiten bezüglich der muttergebundenen Kälberaufzucht (MuKa) im Rahmen der Revision verschiedener lebensmittelrechtlicher Verordnungen bereinigt. Diese Änderungen traten am 01. Juli 2020 in Kraft und somit ist seit rund einem Jahr bekannt, dass das Produktionssystem MuKa in der Schweiz erlaubt ist. Durch die bis vor einem Jahr vorherrschenden rechtlichen Unsicherheiten liegt die Schweiz im Vergleich zum Ausland jedoch zurück. So werden in Deutschland "Milchprodukte aus Elternzeit" bereits im Handel angeboten und seit mehr als einem Jahrzehnt wird Forschung zur muttergebundenen Kälberaufzucht betrieben (z.B. am Thünen-Institut in Braunschweig). In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Plant der Bundesrat Massnahmen, um bei der Begriffsdefinition des neuen Produktionssystems die Konsistenz mit laufenden Arbeiten in Nachbarländern sicherzustellen (z.B. Kriterien der IG KalbundKuh)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

2. Ist für die Landwirtinnen und Landwirte Unterstützung in den Bereichen Forschung und Beratung vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Bedeutung misst der Bundesrat neuen Aufzuchtformen wie der MuKa im Bereich Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) zu?

1. Der Bundesrat plant weder eine Definition eines Produktionssystems "muttergebundene Kälberaufzucht" noch dessen finanzielle Unterstützung. Er ist der Ansicht, dass Milchprodukte aus dieser Produktionsform ohne zusätzliche staatliche Unterstützung ihre Abnehmer finden können.

2. und 3. Aus Sicht des Bundesrates kann sich die "muttergebundene Kälberaufzucht" positiv auf die Gesundheit der Kälber auswirken und dazu beitragen, den Antibiotikaverbrauch im Sinne von StAR zu senken. Das Bundesamt für Landwirtschaft ist deshalb bereit, allfällige Gesuche für Beratungs- oder Forschungsprojekte zu prüfen und gegebenenfalls im Rahmen der bewilligten Kredite zu unterstützen.

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