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23.3890 Motion

Massnahme gegen den Fachkräftemangel. Einführung eines Steuerabzugs für freiwillige Überzeit

Eingereicht von:
Egger Mike Egger Mike

Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Schweizerische Volkspartei

Bekämpfer/in:

Einreichungsdatum:
16.06.2023
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des

Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorzulegen die einen Überzeit-Steuerabzug für Vollzeiterwerbstätige beinhaltet.

Der Fachkräftemangel nimmt ein immer grösseres Ausmass an. Gemäss dem Bundesamt für Statistik meldeten die Unternehmen im 1. Quartal 2023 insgesamt 126 600 offene Stellen, was eine Zunahme von 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Gründe dafür sind vielfältig, darunter die demografische Entwicklung mit dem Einstieg der Babyboomer-Generation ins Pensionsalter und die zunehmende Nachfrage nach verschiedenen Gütern und Dienstleistungen wie etwa Wohnraum und medizinische Versorgung als Folge der massiven Zuwanderung. Ein weiterer Grund dürfte die steigende Tendenz zur Teilzeitarbeit sein. Zwischen 2012 und 2022 ist die Zahl der Teilzeiterwerbstatigen mehr als drei Mal so stark angestiegen wie jene der Vollzeiterwerbstatigen. Mittlerweile arbeitet 1/3 aller Erwerbstätigen in der Schweiz Teilzeit, wobei der Anteil der Männer stark ansteigt, insbesondere bei denjenigen mit Tertiärabschlüssen. Mit der Einführung eines steuerlichen Abzugs für Überzeit soll ein Anreiz für Vollzeiterwerbstätigkeit geschaffen und damit ein Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels geleistet werden. Zusätzliche Arbeitsleistung soll nicht durch höhere Steuern sanktioniert, sondern mit einem Abzug für Überzeit honoriert werden.

Die Statistik zum Arbeitsvolumen des Bundesamtes für Statistik zählte 2022 136 Millionen Überstunden. Ihr Anteil von 1,7% am tatsächlichen Arbeitsvolumen von 7 922 Millionen Stunden ist vergleichsweise klein. Von daher dürfte der zu erwartende Impuls, der von einer steuerlichen Förderung der Überstunden auf die Bekämpfung des Fachkräftemangels selbst bei einer starken Verhaltensanpassung ausgehen könnte, insgesamt eher gering ausfallen.

Bei weiter Auslegung könnte auch ein Steuerbonus für Vollzeiterwerbstätige unter die Motion fallen, bei dem ein Abzug von z.B. 30 Franken auf jenem Teil des Arbeitspensums gewährt würde, der eine zu definierende Normalarbeitszeit von z.B. 1 600 Stunden pro Jahr übersteigen würde. Betrüge die tatsächliche Arbeitszeit beispielsweise 1 932 Stunden, so flösse ein tatsächliches Erwerbseinkommen von z.B. 100 000 Franken dann nur mit 90 040 Franken in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ein. Der Impuls, aber auch die Mindereinnahmen für Bund und Kantone (Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer) wären bei einer solchen weiten Auslegung wesentlich grösser als bei der engen Auslegung.

Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Ip. 23.3057 festgehalten, dass im Hinblick auf die Mobilisierung des Arbeitsangebots eine gewisse Differenzierung mit niedrigeren Steuersätzen für Teilzeit- und höheren Sätzen für Vollzeiterwerbstätige wirksamer ist, weil die mehrheitlich weiblichen Teilzeiterwerbstätigen elastischer auf die Grenzsteuerlast reagieren als die mehrheitlich männlichen Vollzeiterwerbstätigen. Der in der vorliegenden Motion vorgeschlagene Abzug senkt hingegen die Grenzsteuerbelastung bei den weniger elastisch reagierenden Vollzeiterwerbstätigen. Der Impuls auf das Arbeitsangebot dürfte daher geringer ausfallen als alternative Massnahmen mit gleich hohen Mindereinnahmen, die nicht nur die weniger elastisch reagierenden Vollzeiterwerbstätigen adressieren. Entsprechend hat der Bundesrat in der Stellungnahme zur Ip. 23.3057 denn auch dargelegt, dass er die Arbeitsanreize gestützt auf Aufträge des Parlaments durch einen Übergang von der gemeinsamen Besteuerung zur Individualbesteuerung stärken will. Er hat die entsprechende Vorlage am 2. Dezember 2022 in die Vernehmlassung geschickt. Die Individualbesteuerung mobilisiert das Arbeitsangebot zielgerichtet, da sie die Steuerbelastung auf dem Zweiteinkommen von Ehepaaren senkt und damit insbesondere die elastischer reagierenden verheirateten Teilzeiterwerbstätigen adressiert.

Gegen die vom Motionär geforderte Massnahme spricht auch, dass diese die Spezialisierung innerhalb von Paarhaushalten fördert: Es lohnt sich dann unter Umständen, ein gleichmässig verteiltes Erwerbspensum zwischen zwei Ehe- oder Konkubinatspaaren von z.B. je 80% zugunsten zweier ungleicher Pensen von z.B. 100% (plus allfällige Überstunden) und 60% (minus notwendige Zeit, um der Vollzeit erwerbstätigen Person den Rücken für die Überstunden freizuhalten) aufzugeben. Dies wirkt der Gleichstellungspolitik des Bundes entgegen.

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