Bern (sda) Die Rechtskommission des Ständerates hält mit 7 zu 6 Stimmen - und im Einklang mit dem Nationalrat - an der Fristenlösung fest. Sie sieht darin einen indirekten Gegenvorschlag zur restriktiven Volksinitiative "für Mutter und Kind".

Die kleine Kammer hatte das Dossier Schwangerschaftsabbruch im Juni an die Kommission zurückgewiesen. Nach Auskunft ihres Präsidenten Dick Marty (FDP/TI) blieb die Kommission nun aber bei ihrem Antrag, im Strafgesetzbuch den Abbruch in den ersten 14 Wochen nach Beginn der letzten Periode straflos zu erklären.

Bekräftigt wurde auch die beim Nationalrat fehlende Pflicht des Arztes, die Frau auf die Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen. Die Frau soll aber selber entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen will. Dies im Gegensatz zum "Schutzmodell" der CVP, das die Beratung obligatorisch erklärt.

Ethische Botschaft

Im Sinne einer "ethischen Botschaft" hielt die Kommission neu fest, dass sich die Frau nach eigenem Urteil in einer "Notlage" befinden muss. Das Gesuch ist dem Arzt ist schriftlich einzureichen. Frauen unter 16 Jahren brauchen keine Einwilligung der Eltern, müssen sich aber von einer auf Minderjährige spezialisierten Stelle beraten lassen.

Nimmt der Arzt einen Abbruch vor, ohne dass ein schriftliches Gesuch vorliegt oder eine minderjährige Frau sich hat beraten lassen, wird er mit Busse oder Haft bestraft. Strafbar macht er sich auch, wenn er seine Informationspflicht verletzt. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass Medizinalpersonen nicht benachteiligt werden, wenn sie sich weigern, an einem straflosen Abbruch mitzuwirken.

Monströsitäten

Der Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch müsse bei der Frau allein liegen, sagte Marty am Montag vor den Medien. Den heutigen Zustand bezeichnete er als "monströse Scheinheiligkeit", die Beratungspflicht gemäss CVP als "juristische Monströsität". Er habe den Eindruck, dass die Fronten in der Kommission stark verhärtet seien.

Die mit Martys Stichentscheid verabschiedete Vorlage kommt in der Herbstsession ins Plenum, wo Minderheitsanträge zu erwarten sind. Noch beim Bundesrat liegt die Volksinitiative "für Mutter und Kind", die praktisch jeden Abbruch verbieten will. Laut Marty dürfte der Souverän aber gleichzeitig über das Volksbegehren und ein (sicheres) Referendum zur Gesetzesrevision entscheiden können.

Strafrecht genügt nicht

Mit dem Strafrecht sei es nicht getan, sagte Marty. Nötig sei vor allem eine umfassende Prävention. Die Kommission habe aber auf eine Motion für Massnahmen zum Schutz des Lebens allgemein, zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften, zur Sexualaufklärung usw. verzichtet. Letztlich sei hier die ganze Gesellschaft gefordert. Im übrigen behandle der Bundesrat bereits ein Nationalratspostulat.

sda/ats 11.09.2000