Bern (sda) Der Bund soll in Härtefällen Wasserkraftwerken Darlehen gewähren, wenn sie sonst wegen der Strommarktöffnung in Konkurs gingen oder verkauft werden müssten. Das schlägt eine Kommission des Ständerates nach dem Nein zur Förderabgabe vor.

Der Ständerat hatte das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) auf die Herbstsession verschoben, um in Kenntnis des Schicksals der Förderabgabe entscheiden zu können. Diese Abgabe hätte für die Erneuerung der Wasserkraft und die Abgeltung von "Investitionsruinen" jährlich etwa 200 Millionen gebracht.

Wie Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) mitteilte, übernahm die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) am Montag oppositionslos einen Minderheitsantrag von Vreni Spoerry (FDP/ZH). Danach soll der Bund während zehn Jahren in Ausnahmefällen rückzahlbare Darlehen an Wasserkraftwerke ausrichten.

Der Bundesrat hätte die Werke zu bestimmen, die wegen der Liberalisierung des Strommarktes vorübergehend nicht in der Lage sind, die betriebswirtschaftlichen Amortisationen vorzunehmen. Darlehen und Darlehenszinsen wären erst dann zurückzuzahlen, wenn die Ertragslage dies ermöglichte.

Am 4. Oktober im Ständerat

Die im Förderabgabebeschluss vorgesehene Erneuerung und Erhaltung der Wasserkraft solle nach dem Nein auch mehrerer Bergkantone nicht im EMG geregelt werden, sagte Forster. Das Thema sei aber nicht vom Tisch. Die Kommission werde die Frage mit einem noch zu formulierenden Postulat aufgreifen.

Weiter will die Kommission dafür sorgen, dass für die Durchleitung von Elektrizität nicht grosse Preisunterschiede entstehen. Die Kantone sollen auf ihrem Gebiet die verschiedenen Vergütungen einander angleichen. Allenfalls kann der Bundesrat einen obligatorischen Ausgleichsfonds anordnen.

Sonst blieb die Kommission auf ihrer früher festgelegten Linie. Insbesondere wurde eine schnellere Marktöffnung laut Forster nicht diskutiert. Das EMG kann deshalb am 4. Oktober im Ständeratsplenum behandelt werden.

sda/ats 25.09.2000