Bern (sda) Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) dürfte ein grosszügigeres Steuerpaket schnüren als der Bundesrat. Alle Anträge aufsummiert, ergeben sich 4,4 statt der vorgeschlagenen 1,4 Milliarden Franken.

Angesichts der schwarzen Zahlen der Staatsrechnung könne der Bundesrat den Zapfen nicht auf der Flasche halten, sagte WAK-Präsident Rudolf Strahm (SP/BE) am Dienstag vor den Medien. Der Steuerwettbewerb unter den Parteien sei zu stark. Strahm rechnet damit, dass die WAK eine 2-Milliarden-Vorlage verabschiedet.

Eintreten auf die drei Teile des Steuerpakets - Besteuerung der Familien, des Wohneigentums und der Börsengeschäfte - war unbestritten. Indes hat die WAK der Verwaltung eine Fülle von Prüfungsaufträgen erteilt, so dass die Vorlage erst für die Herbstsession parat sein dürfte.

Familien- statt Teilsplitting

Mit 11 zu 10 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag, die Familien durch höhere Kinderabzüge rückwirkend auf Anfang 2001 zu entlasten. Verschiedene Modelle der Familienbesteuerung müssen laut Strahm durchgerechnet werden: die Individualbesteuerung, das Familiensplitting und der Kinderabzug vom steuerbaren Betrag.

Das bundesrätliche Teilsplitting, bei dem die Einkommen der Ehegatten addiert und durch 1,9 geteilt werden, sei in der WAK noch nicht mehrheitsfähig, sagte Strahm. Möglicherweise setze sich ein Familiensplitting durch. Ziel bleibe es, die Benachteiligung der Ehe- gegenüber den Konkubinatspaaren zu beseitigen.

Vorläufig ein Paket

Eine Subkommission wurde beauftragt, neue Modelle der Wohneigentumsbesteuerung durchzurechnen. Der Bundesrat schlägt vor, den Eigenmietwert sowie den Abzug der Schuldzinsen und des Unterhalts abzuschaffen. Geprüft werden sollen Bausparmodelle, höhere Unterhaltsabzüge und Verbesserungen ohne Systemwechsel.

Bei der Überführung des Abbaus des Börsenstempels ins Dauerrecht will die WAK weiter gehende Anträge prüfen, so die Reduktion des Gewinnsteuerssatzes. Entschieden sei aber noch nichts, sagte Strahm. Vorläufig sei die WAK wie der Bundesrat dafür, die steuerlichen Massnahmen als Paket zu beraten.

sda/ats 27.03.2001