Bern (sda) Die Volksrechte werden verfeinert, Initianten unter Zeitdruck gesetzt. Eine Ständeratskommission will die Allgemeine Volksinitiative einführen, das Staatsvertragsreferendum ergänzen und die Sammelfrist für Initiativen auf ein Jahr verkürzen.

Mit der Verfassungsreform hatte der Bundesrat einen grösseren Umbau der Volksrechte anvisiert. Dieser scheiterte 1999 in den Räten, weil neue Instrumente mit höheren Hürden verknüpft wurden. Auf Initiative des Ständerates legt die Staatspolitische Kommission (SPK) nun eine Mini-Reform vor, die nur "Mängel" beseitigen soll.

Obschon sich die Vorlage auf "voraussichtlich mehrheitsfähige" Neuerungen beschränkt, enthält sie erneut Zündstoff. Beim Stimmenpatt von 4 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die SPK mit dem Stichentscheid von Präsident Maximilian Reimann (SVP/AG) eine Verkürzung der Sammelfrist für Initiativen von 18 auf 12 Monate. Eine allzu lange Sammelfrist wirke sich negativ auf die Motivation aus und bereite so selbst den Initianten Mühe, argumentiert die Mehrheit. Die Minderheit warnt davor, dass nur noch gut organisierte Gruppen Initiativen ergreifen könnten. Tabu sind für die SPK die Unterschriftenzahlen (100 000 für Initiativen und 50 000 für Referenden).

Motivationsschub für Initianten

Obschon sich die Vorlage auf "voraussichtlich mehrheitsfähige" Neuerungen beschränkt, enthält sie erneut Zündstoff. Beim Stimmenpatt von 4 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die SPK mit dem Stichentscheid von Präsident Maximilian Reimann (SVP/AG) eine Verkürzung der Sammelfrist für Initiativen von 18 auf 12 Monate. Eine allzu lange Sammelfrist wirke sich negativ auf die Motivation aus und bereite so selbst den Initianten Mühe, argumentiert die Mehrheit. Die Minderheit warnt davor, dass nur noch gut organisierte Gruppen Initiativen ergreifen könnten. Tabu sind für die SPK die Unterschriftenzahlen (100 000 für Initiativen und 50 000 für Referenden).

Eine flexible Volksinitiative

Wieder aufgenommen hat die Kommission die Allgemeine Volksinitiative: 100 000 Stimmberechtigte sollen in Form einer allgemeinen Anregung eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung verlangen können. Heute müssen Volksinitiativen zwingend Verfassungsänderungen fordern, obschon sich viele Anliegen im Gesetz realisieren liessen. Die Bundesversammlung kann die Allgemeine Volksinitiative mit einem Gegenentwurf konfrontieren. Lehnt sie die Initiative ohne Gegenvorschlag ab, wird das Begehren zum Grundsatzentscheid dem Volk vorgelegt. Sagt das Volk Ja, müssen die Räte die geforderten Verfassungs- oder Gesetzesänderungen ausarbeiten. Eine Kommissionsminderheit verlangt für die Allgemeine Volksinitiative ein Quorum von 120 000 Unterschriften. Eine andere Minderheit möchte als neues Instrument die Kantonsinitiative einführen, bei der acht Kantone das gleiche Recht hätten wie 100 000 Stimmberechtigte.

Wenn das Recht von aussen kommt

Weil immer öfter auf internationaler Ebene Recht gesetzt wird, will die SPK das Staatsvertragsreferendum ergänzen: Neben unkündbaren Verträgen und dem Beitritt zu internationalen Organisationen sollen dem fakultativen Referendum künftig alle Verträge unterstehen, "die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder zum Erlass von Bundesgesetzen verpflichten". Der Bundesrat hatte sich bei der Verfassungsreform gegen eine solche Erweiterung gewehrt, weil Bürgerinnen und Bürger in vielen Fällen nicht direkt betroffen seien. Die SPK ist aber überzeugt, dass nur Fragen zur Abstimmung kommen werden, die für die Bevölkerung wichtig sind.

Für den Extremfall gewappnet

Die SPK nutzt die Gelegenheit, auch kleinere Unstimmigkeiten auszuräumen. Wenn nach einem doppelten Ja in der Stichfrage die Volksinitiative mehr Standesstimmen und der Gegenvorschlag mehr Volksstimmen erzielen, soll es nicht beim Status quo bleiben. In Kraft tritt dann jene Vorlage, bei der die prozentualen Anteile der Standes- und der Volksstimmen die höhere Summe ergeben.

sda/ats 05.04.2001