Bern (sda) Das Geldwäschereigesetz ist nicht schlecht, aber sein Vollzug ungenügend. Zu diesem Schluss ist die nationalrätliche Aufsicht gekommen. Es bestehe ein Missverhältnis zwischen Aufgaben und Ressourcen. Der Expertenbeirat sei überflüssig.

Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass das Geldwäschereigesetz möglichst schnell umfassend umgesetzt wird, verlangt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates. Finanzminister Kaspar Villiger habe dem Problem zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, heisst es in ihrem Bericht.

Die GPK sei indes nicht bereit, aus den Vollzugsmängeln einen Fall Villiger zu konstruieren, sagte GPK-Präsident Rudolf Imhof (CVP/BL) am Freitag vor den Medien in Bern. Sie spreche dem Finanzminister ausdrücklich ihr Vertrauen aus. Villiger habe "richtig und eigentlich schnell gehandelt".

Erst drei Bussen

Der Vollzug des Gesetzes sei aber nach wie vor unbefriedigend, sagte Nationalrätin Brigitta Gadient (SVP/GR). Die Pendenzen seien gross. Wegen der vielen Kündigungen sei viel Know-how verloren gegangen. Es gebe Selbstregulierungsorganisationen (SRO) der Finanzbranche, die sich renitent verhielten.

Wegen Geldwäscherei sind erst drei Bussen ausgesprochen worden: 1000 Franken für eine Autobahnraststätte, 500 und 100 Franken für bürokratische Verfehlungen. Dies bei einer Maximalbusse von 200 000 Franken. So entwickle das Gesetz keine abschreckende Wirkung, sagte Gadient. Gegen solche Urteile brauche die Kontrollstelle ein Rekursrecht.

Mehr Kontrolle nötig

In ihrem einstimmig verabschiedeten Bericht macht die GPK elf Empfehlungen. Unter anderem schlägt sie eine rasche und substantielle Personalaufstockung bei der Kontrollstelle, die rasche Regelung hängiger Unterstellungs- und Zuständigkeitsfragen sowie die Einführung einer Bagatellfallregelung vor.

Aufgrund der negativen Erfahrungen soll der Bundesrat die Notwendigkeit des vom Zürcher Professor Peter Nobel präsidierten Beirats überprüfen. Der Beirat habe nur zweimal getagt und keine Beiträge zu Problemlösungen geleistet. Die mit der Geldwäscherei befassten Dienststellen sollten überhaupt besser informieren.

Zu spät sensibilisiert

Das Finanzdepartement (EFD) habe die Probleme zwar grundsätzlich erkannt, zum Teil aber erst mit grossen zeitlichen Verzögerungen reagiert, schreibt die GPK in ihrem 23-seitigen Bericht. "Auch der Departementsvorsteher hätte den in der Öffentlichkeit bekannten Gegebenheiten mehr Aufmerksamkeit widmen müssen".

Die GPK habe beispielsweise die Aufwertung der Kontrollstelle zu einer Abteilung schon im Frühling 2000 mit Bundesrat Villiger diskutiert. Diese Aufwertung sei aber erst sieben Monate später effektiv beschlossen worden. Erst seit kurzem werde der EFD-Chef zudem in die Sensibilisierung der SRO einbezogen.

Bericht bis Ende Jahr

Der ausgeschiedene Kontrollstellen-Leiter Niklaus Huber habe exemplarische Grundlagenarbeit geschaffen, sagte Imhof. Er habe sich wohl zu stark in Details eingemischt und zu wenig delegiert. Sein Know-how bleibe aber erhalten. Die GPK habe im übrigen ihren Bericht in mehrstündigen Diskussionen nicht geschönt. Im Gegenteil.

Die GPK sei als Oberaufsichtsbehörde dazu da, um Mängel festzustellen, nicht aber um Mängel zu beheben, sagte Imhof. Bis Ende Jahr erwarte sie vom Bundesrat Bericht, was er auf Grund ihres Berichtes zu unternehmen und welche Massnahmen er zu treffen gedenke.

Notiz: Die Meldung bsd145 wurde nach der MK neu verfasst.

sda/ats 29.06.2001