Bern (sda) Wer einer Behandlung mit GVO-Medikamenten zustimmt, kann bei unerwünschten Nebenwirkungen den verschreibenden Arzt nicht ins Recht fassen. Die zuständige Ständeratskommission hat dies bei der Gen-Lex beschlossen.

Der Ständerat hatte das Gentechnikgesetz nicht zu Ende beraten können, weil er Fragen der Versicherungswirtschaft und der Pharmaindustrie zum Haftungsrecht nicht beantworten konnte. Deshalb ging das Geschäft an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) zurück.

Wie Kommissionspräsident Pierre-Alain Gentil (SP/JU) am Montag vor den Medien in Bern bekannt gab, hat die WBK einstimmig einer Lösung zugestimmt, die die Aerzte, die Medikamente mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verschreiben, den Landwirten, die GVO aussäen, haftungsrechtlich gleichstellt.

Dagegen bleibt der Hersteller eines GVO-Medikaments für Schäden behaftbar. Noch nicht gelöst ist die Frage der Haftung von Spitälern und Grossisten. Derzeit ist ein einziges GVO-Medikament, das gegen Cholera impft, auf dem Markt. Viele Arzneien werden dagegen - nicht nachweisbar - mit Hilfe von GVO hergestellt.

Die Vorlage kommt im Herbst wieder in den Ständerat.

sda/ats 27.08.2001