Bern (sda) Der Ständerat nimmt einen zweiten Anlauf zum Filmgesetz. Seine Kommission legt ihm ein Konzept vor, das der Branche mehr Autonomie gewährt und gleichwohl für eine genügende Angebotsvielfalt in den Kinos sorgen soll.

Völlig überraschend hatte der Ständerat im März in Lugano das angeblich zu dirigistische Filmgesetz an den Bundesrat zurückgewiesen. Aussichtsreiche Rettungsversuche bewogen den Nationalrat im Juni dazu, sich dieser Rückweisung zu widersetzen, so dass die Vorlage in der kleinen Kammer eine neue Chance erhielt.

Branchenvereinbarung

Mit 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) am Montag abgesegnet, was eine Gruppe von Ständeräten zusammen mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) und Vertretern der Filmbranche (namentlich Procinema) ausgebrütet hatte. Das Plenum wird sich in der Herbstsession damit befassen.

Nach dem neuen Vorschlag kann sich die Kino- und Verleihbranche selber organisieren, wie WBK-Vizepräsident Peter Bieri (CVP/ZG) den Medien mitteilte. Sie wird mit Branchenvereinbarungen insbesondere freiwillig dafür sorgen, dass die vom Gesetz für jede Kinoregion postulierte Angebots- und Sprachenvielfalt gewährleistet ist.

Abgabe als ultima ratio

Laut Bieri kann das Departement des Innern (EDI) zur Branchenvereinbarung Stellung nehmen. Das BAK wird periodisch evaluieren, ob die Vorgaben der Vereinbarung umgesetzt sind. Stellt es Mängel fest, erhält die Branche eine "angemessene" Frist, um die gegen die Dominanz des US-Kinos gerichtete Angebotsvielfalt wieder herzustellen.

Bleibt die Korrektur aus, kann der Bund auf den Kino-Eintritten in der betreffenden Region als ultima ratio eine Abgabe von höchstens zwei Franken erheben, um damit die Angebotsvielfalt zu fördern. Die Branche hatte dies als "Strafmassnahme" bekämpft. Im Gegenzug zur vermehrten Autonomie ist sie nach Auskunft Bieris nun aber bereit, die Kröte zu schlucken.

Freie Bahn für Multiplex

Gestrichen wurde die Genehmigungspflicht für Multiplex-Kinos, obschon sich Stadtkinos vor einer Abwanderung des Publikums in die Vororte fürchten. Meldungen über Eintritte, Filmtitel usw. sollen statt direkt dem Bund zunächst einer anerkannten Organisation gemeldet werden können. Für Widerhandlungen sieht die WBK nun ausschliesslich Bussen und keine Haftstrafen mehr vor.

Neben Vielfalt und Qualität des Angebots in den Kinos will das neue Gesetz auch das Schweizer Filmschaffen und die Filmkultur fördern. Die erfolgsabhängige Filmförderung erhält damit eine definitive gesetzliche Grundlage.

sda/ats 27.08.2001