Bern (sda) Der Ertrag aus dem Goldschatz der Nationalbank soll zu je einem Drittel an die Solidaritätsstiftung, an die AHV und an die Kantone gehen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) folgt damit im Grundsatz dem Ständerat.

Die WAK lehnte mit 18 zu 6 Stimmen die SVP-Goldinitiative ab, die alle überschüssigen Währungsreserven in den AHV-Fonds leiten und damit die Stiftung verunmöglichen will. Das Hilfswerk soll den Namen "Stiftung solidarische Schweiz" behalten und nicht in "Stiftung Schweiz" umgetauft werden.

Dies wurde mit Stichentscheid von WAK-Präsident Rudolf Strahm (SP/BE) beschlossen. Der Begriff Solidarität sei in der Schweiz immer noch positiv besetzt und erhöhe die Chancen des Gegenvorschlages zur SVP-Initiative. Der Stiftung stünden pro Jahr rund 250 Millionen Franken zur Verfügung.

Nach Meinung der WAK soll die Stiftung Armut bekämpfen, die Menschenrechte schützen und Bildung fördern. Sie soll "die junge Generation befähigen, verantwortungsbewusst die Herausforderungen der Zukunft zu meistern". Im Gegenzug strich die WAK die Alterslimite von 40 Jahren für Mitglieder des Stiftungsrates.

Getilgt wurde aus dem Stiftungsgesetz die Bestimmung, dass die Leistungen des Hilfswerkes je zur Hälfte im In- und Ausland erbracht werden müssen. Man wolle dem Stiftungsrat nicht zu enge Auflagen machen, sagte Strahm. Auch sollen im Stiftungsrat nicht ausschliesslich Schweizer Staatsangehörige vertreten sein müssen.

Das Geschäft wird in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt.

sda/ats 27.08.2001