Bern (sda) Das Steuerpaket ist bereit für den Nationalrat. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates nimmt höhere Ausfälle in Kauf als der Bundesrat. Einen Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums lehnt sie ab.

"Die Sache ist etwas aus dem Ruder gelaufen", sagte WAK-Präsident Rudolf Strahm (SP/BE) am Donnerstag in Bern vor den Medien. Die neue Familienbesteuerung, Entlastungen der Unternehmen und Änderungen beim Wohneigentum kosten den Bund nun fast 1,7 Milliarden. Der Bundesrat wollte den Ausfall auf 1,3 Milliarden begrenzen.

Teilsplitting auch für Konkubinat

Bei der Familiensteuer unterstützt die WAK das bundesrätliche Teilsplitting: Die Einkommen der Ehepartner werden addiert und für die Berechnung des Steuersatzes durch 1,9 geteilt. Das Teilsplitting sollen neu aber auch die rund 15 000 Konkubinatspaare wählen dürfen, die im gemeinsamen Haushalt leben und minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung unter 25 Jahren haben.

Den Kinderabzug erhöhte die WAK statt auf 9000 auf 11 000 Franken und für Kinder in Ausbildung zwischen 16 und 15 Jahren auf 14 000 Franken. Dafür will sie den allgemeinen Abzug nur auf 1400 statt 2200 Franken ansetzen. Zu Mindereinnahmen von rund 30 Millionen führt der Antrag, den neuen Abzug für Krippenkosten von 4400 auf 7000 Franken zu erhöhen.

Von der Kommission abgelehnt wurde der Vorschlag der SP, die Kinderabzüge künftig statt beim Reineinkommen beim Steuerbetrag vorzunehmen und so den tieferen Einkommen entgegenzukommen. Den Kantonen steht es indessen frei, das heute einzig von Genf praktizierte System zu übernehmen.

Auch Unternehmen profitieren

Die Familiensteuervorlage ergänzte die WAK um Entlastungen von 300 Millionen Franken zugunsten der Unternehmen. Sie schlägt vor, den Gewinnsteuersatz von 8,5 auf 8 Prozent des Reingewinns zu senken und die Freigrenze bei der Emissionsabgabe von 250 000 Franken auf eine Million zu erhöhen.

Ins gleiche Paket eingebaut wurde die Überführung der dringlichen Entlastungen bei der Stempelabgabe ins Dauerrecht. Nur hauchdünn verwarf die WAK die Befreiung der Pensionskassen. Eine Arbeitsgruppe von Verwaltung und Finanzwirtschaft verfolgt laut Strahm die Entwicklung, damit rasch auf eine drohende Abwanderung weiterer Börsengeschäfte reagiert werden kann.

Eigenmietwert bleibt

Bei der in einem separaten Beschluss untergebrachten Besteuerung des Wohneigentums verweigert die WAK dem Bundesrat die Gefolgschaft: Mit 13 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen widersetzt sie sich dem Systemwechsel, mit dem die Landesregierung die Besteuerung des Eigenmietwerts und den Abzug der Schuldzinsen abschaffen möchte.

Stattdessen will die WAK den Eigenmietwert (Bund 70 Prozent, Kantone 60-80 Prozent) generell auf 60 Prozent des Marktmietwerts festsetzen. Für einkommensschwache Hausbesitzer (vor allem Rentner) kann der Eigenmietwert gesenkt werden. In den ersten sechs Jahren nach dem Ersterwerb beträgt er nur die Hälfte. Eine Bremse gegen systematisches Schuldenmachen mit negativen Liegenschaftsrechnungen lehnte die WAK ab.

Auch beim Bausparen, das der Bundesrat im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge 3a vorsieht, geht die WAK einen andern Weg. Steuerpflichtige unter 45 Jahren sollen während höchstens 10 Jahren Überweisungen auf ein Bausparkonto bis zu 12 000 (Verheiratete 24 000) Franken abziehen können. Basel-Landschaft könnte damit sein Bausparmodell beibehalten.

Noch nicht konsolidiert

Der Nationalrat wird die beiden Vorlagen des Steuerpakets in der zweiten Woche der Herbstsession behandeln. Die härtesten Auseinandersetzungen erwartet Strahm beim Wohneigentum. Hier seien die WAK-Anträge mit ihrer "enormen Verkomplizierung" des Systems noch nicht konsolidiert. Bei den andern Beschlüssen hingegen sei kaum mehr mit einer Überraschung zu rechnen.

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sda/ats 30.08.2001