Nach dem Antrag der Staatspolitischen Kommission (SPK) umfasst die Anrufinstanz sieben unabhängige Personen, die für jeweils vier Jahre vom Bundesrat gewählt werden. Laut SPK sollten sowohl politisches Know how wie Sachwissen vertreten sein. In Frage kämen beispielsweise an Alt-Bundesräte, Ex-Bundesrichter oder ehemalige Parlamentarier.
Die Instanz kann ab dem Tag der Schlussabstimmung in den Räten von jeder stimmberechtigten Person kostenlos angerufen werden. Beanstandet werden können Aussagen in Werbetexten, die als irreführend oder tatsachenwidrig erachtet werden. Die Instanz erarbeitet dazu eine schriftliche Stellungnahme, die den Medien zugeleitet wird.
Kein Urteil über Gesinnung
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit geht es nicht darum, die Gesinnung derer zu beurteilen, die Kampagnen führen. Vielmehr soll das Öffentlichmachen falscher Aussagen den Stimmenden eine objektive Meinungsbildung ermöglichen. Entscheidend sei die präventive Wirkung, sagte Andreas Gross (SP/ZH) vor den Medien.
Die bürgerliche Kommissionsminderheit will von der Anrufinstanz nichts wissen. Ihrer Ansicht nach ist es "der schweizerischen Demokratie unwürdig, eidgenössische Abstimmungskontrolleure einzuführen". Eine Grenzziehung zwischen Wahrheit und Unwahrheit sei in der politischen Auseinandersetzung schwierig vorzunehmen.
Eine Idee von Judith Stamm
Den Anstoss zur Gesetzesänderung gab 1999 die damalige Nationalrätin und frühere Ratspräsidentin Judith Stamm (CVP/LU). Beunruhigt über zunehmende Entgleisungen im Abstimmungskampf folgte der Rat im März 2000 ihrem Vorschlag, eine Anrufinstanz einführen. Die SPK erhielt damit den Auftrag zur Ausarbeitung einer Vorlage.
Notiz: Die Meldung bsd058 wurde insbesondere im 1. Abschnitt nach dem Zwischentitel um die Aussage von Gross ergänzt.
sda/ats 26.10.2001