Die Initiative der Gewerkschaftsjugend will ein Recht auf berufliche Grundausbildung in der Verfassung festschreiben. Zur Finanzierung soll ein Fonds geäufnet werden, der aus Beiträgen jener Arbeitgeberschaft zu speisen wäre, die keine oder zu wenig Lehrstellen anbietet.
Wie WBK-Präsident Johannes Randegger (FDP/BS) vor den Medien ausführte, weist nach Meinung der Kommission das neue Berufsbildungsgesetz den besseren Weg. In 13 Tagen Sitzung seien 211 Abänderungsanträge bearbeitet worden. Am Schluss sei das Gesetz oppositionslos verabschiedet worden.
Das neue Gesetz bringe klare Verantwortlichkeiten, sagte Randegger: Treibende Kraft der Reformen im Berufsbildungsbereich sei die Wirtschaft, die Kantone sorgten für die Umsetzung, und der Bund sei für die Qualitätssicherung verantwortlich. So arbeiteten Bund und Arbeitswelt enger zusammen.
Mehr Bundesmittel
Der Bundesanteil an den Berufsbildungskosten soll von heute 16 Prozent auf 27,5 Prozent (um rund 150 Millionen Franken pro Jahr) steigen, sagte Randegger. Dabei müssten zehn Prozent für Innovationen und besondere Aufgaben im öffentlichen Interesse reserviert werden.
Nach Beschluss der WBK soll die berufliche Grundbildung nicht in berufspraktische Bildung, Berufslehre und Berufsfachschule "hierarchisiert" werden. Das Erlernen einer Fremdsprache soll obligatorisch werden. Ein Berufsbildungsrat mit 15 Mitgliedern soll das Ausbildungswesen begleiten.
sda/ats 26.10.2001