Die 4. Revision der Invalidenversicherung, die das defizitäre Sozialwerk konsolidieren und die Leistungen gezielt verbessern soll, passierte oppositionslos mit 24 zu 0 Stimmen. Die Kommission folgte weitgehend dem Bundesrat, doch liegen laut Präsidentin Rosmarie Dormann (CVP/LU) 21 Minderheitsanträge auf dem Tisch.
Für ein selbstbestimmtes Leben
Unbestritten blieb die Assistenzentschädigung, welche die nur halb so hohe Hilflosenenschädigung und andere Leistungen ersetzt. Sie soll körperlich, geistig oder psychisch Behinderten ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Psychisch Behinderte erhalten sie allerdings nur dann, wenn sie mindestens eine IV-Viertelsrente beziehen.
Bei geringer Behinderung beträgt die Assistenzentschädigung 20 Prozent der einfachen vollen Altersrente, das heisst rund 400 Franken, Bei mittlerer Behinderung sind es 50 Prozent oder 1000 Franken, bei schwerer Behinderung 80 Prozent oder 1600 Franken. Für schwerbehinderte Minderjährige gibt es einen Zuschlag für Intensivepflege.
Eine neue Lösung fand die Kommission für jene, die trotz einer sehr schweren Behinderung im eigenen Haushalt leben wollen. Sie sollen nicht von der IV unterstützt werden, sondern Ergänzungsleistungen (EL) von bis zu 90 000 Franken im Jahr erhalten, was laut Dormann ungefähr den Kosten im Pflegeheim entspricht.
Mit dem Bundesrat beschloss die Kommission die Schaffung regionaler ärztlicher Dienste, die für eine einheitliche Beurteilung der Fälle sorgen und die Kosten senken sollen. Auch bestehende kantonale Dienste sollen sich anerkennen lassen können. Eine Minderheit beantragt, den heutigen IV-Ärzten die Kompetenz zur Untersuchung einzuräumen.
Kein MWST-Anteil für den Bund
Auch bei der Finanzierung folgte die SGK dem Bundesrat. Aus dem gut dotierten Fonds der Erwerbsersatzordnung (EO) sollen Anfang 2003 weitere 1,5 Milliarden Franken in die IV geleitet werden, die mit 4,4 Milliarden in der Kreide steht. Die SVP möchte die Spritze auf 3 Milliarden verdoppeln.
Der Beitrag an die IV bleibt bei 1,4 Lohnprozenten, hälftig bezahlt von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ab 2004 soll zudem ein MWST-Zuschlag von maximal einem Prozent in die IV fliessen. Wie sie dies bereits bei der AHV-Revision beantragt hatte, will die Kommission dabei den Anteil des Bundes streichen.
Folgt das Plenum der Kommission, ist die IV laut Dormann im Jahr 2007 so weit saniert, dass der Beitrag auf 0,6 MWST-Prozente gesenkt werden kann. Setzt sich dagegen der Bundesrat durch, wird es 2010, bis eine Satzreduktion auf 0,8 MWST-Prozente möglich ist.
Mutterschaftsversicherung per EO
Mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess die Kommission die Initiative von Pierre Triponez (FDP/BE) für eine Mutterschaftsversicherung gut. Der von Abgeordneten der SP, CVP und SVP mitlancierte Vorstoss sieht für erwerbstätige Mütter eine 80-prozentige Lohnfortzahlung während 14 Wochen aus den Mitteln der EO vor.
Gleichzeitig soll der Erwerbsersatz für Militärdienstleistende von 65 auf 80 Prozent angehoben werden. Mutterschaft und Militär würden damit als Dienst an der Gemeinschaft gleich abgegolten. Trotz dem Mitteltransfer zur IV bleibt der EO-Beitragssatz bis 2009 unverändert bei 0,3 Lohnprozenten. Dann soll er auf 0,5 Prozent erhöht werden.
Der neue Vorschlag für eine Mutterschaftsversicherung wird auch vom Bundesrat unterstützt. Wegen des negativen Echos in der Konsultation hat die Landesregierung am Mittwoch entschieden, ihr eigenes Projekt für einen von den Arbeitgebern allein bezahlten Mutterschaftsurlaub im Obligationenrecht (OR) vorläufig aufs Eis zu legen.
sda/ats 23.11.2001