Ausgangspunkt ist ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) vom 20. November 2001. Danach sind die Kantone verpflichtet, die Grundversicherung nicht nur in der allgemeinen Abteilung, sondern auch bei einer privaten oder halbprivaten Hospitalisierung hälftig zu subventionieren.
Ruhe ins System bringen
Laut Gerichtsurteil wäre diese Spitalfinanzierung seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) anfangs 1996 anwendbar. Die Kantone haben sich bisher darum gedrückt, weshalb die Krankenkassen vor Gericht gingen. Die Kantone konnten sich in der Folge mit den Kassen nicht über die Schuldentilgung einigen.
In einer solchen Lage sei das Parlament zum Schiedsrichter aufgerufen, sagte SGK-Präsident Bruno Frick (CVP/SZ) am Dienstag vor den Medien. Es gehe darum, Ruhe und Klarheit in das System der Spitalfinanzierung zu bringen und für die drei Jahre bis zum Inkrafttreten des revidierten KVG Rechtssicherheit zu schaffen.
Einigung für 2001 nötig
Würde das Gerichtsurteil voll durchgezogen, entstünden den Kantonen Mehrkosten von 700 Millionen Franken pro Jahr. Um den Kantonen entgegenzukommen, schlägt die SGK vor, nicht auf die anrechenbaren Kosten, sondern auf die Tarife der allgemeinen Spitalabteilungen abzustellen, was 500 Millionen ergibt.
Diese Lösung soll stufenweise umgesetzt werden: im Jahr 2002 mit 300 Millionen, 2003 mit 400 Millionen und erst 2004 mit den 500 Millionen. Offen ist noch die Lösung für das Jahr 2001. Könnten sich die 26 Kantone und die 94 Kassen nicht bald einigen, müsste die SGK über die Bücher gehen, sagte Frick.
Zu Gunsten der Versicherten
Mit einer Kommissionsinitiative schlägt die SGK ein dringliches Bundesgesetz vor, das im März im Ständerat und im April in der Sondersession vom Nationalrat beraten werden soll. Sie habe eine einfache, leicht kalkulierbare Lösung ohne Streitpotential gefunden, sagte Frick. Die Kassen kämen prozessfrei zu ihrem Geld.
Es gebe in diesem Streit zwischen Kantonen und Kassen keine Verlierer und keine Gewinner, sagte Frick. Die SGK gehe vielmehr davon aus, dass sich die neue Spitalfinanzierung zu Gunsten der Versicherten auswirken werde. Derzeit haben rund 1,5 Millionen Personen eine Zusatzversicherung abgeschlossen.
santésuisse streckt Hand aus
Der Branchenverband der Krankenversicherer santésuisse bedauert in einem Communiqué, dass die SGK eine sofortige und vollumfängliche Umsetzung des EVG-Entscheides verhindert. Trotzdem biete er Hand zu einer konstruktiven Lösung. Für das Jahr 2001 und früher strebt er eine Pauschallösung an.
sda/ats 13.02.2002