Bern (sda) Der Nationalrat behandelt die 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) in der Sondersession vom 15.-17. April. Seine Sozialkommission hat am Freitag ihre Vorarbeiten abgeschlossen.

Letzter Streitpunkt war nur noch die Übergangszeit, bis wann der neue Umwandlungssatz von heute 7,2 stufenweise auf 6,8 Prozent gesenkt werden soll. Dieser Satz dient dazu, nach Massgabe des angesparten Altersguthabens die Rente zu berechnen. Jede Senkung hat Rentenkürzungen zur Folge.

Mehr Transparenz gefordert

Der Bundesrat schlägt wegen der steigenden Lebenserwartung einen Satz von 6,65 Prozent in 13 Jahren vor. Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat sich bei einem Satz von 6,8 Prozent knapp für eine Übergangszeit von 15 statt 10 Jahren entschieden.

Wie Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) darlegte, verringerten sich dadurch die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig zu tragenden Mehrausgaben netto um 20 Millionen auf 865 Millionen (Bundesrat: 300 Millionen). Es lägen Anträge vor, die Übergangszeit auf 10 Jahre zu verkürzen oder auf 20 Jahre zu verlängern.

Die Beratungen seien durch eine kritische Haltung gegenüber den Pensionskassen geprägt gewesen, sagte Bortoluzzi. Die Kassen hätten eine gar zu freie Hand gehabt und dies zu ihren Gunsten ausgenützt. Deshalb müsse die Transparenz in Sachen Vermögensertrag, Überschussverteilung und Verwaltungskosten verbessert werden.

Pension für tiefe Einkommen

Kernpunkt der Revision des Pensionskassengesetzes ist der Einbezug der kleinen Einkommen in die Zweite Säule. Wer mindestens 12 360 Franken pro Jahr verdient, soll mit seinem und dem Arbeitgeberbeitrag ein Altersguthaben ansparen können. Die Schwelle für den Eintritt in eine Pensionskasse wird dadurch halbiert.

In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesrevision mit 13 zu 5 Stimmen verabschiedet, wobei die Nein-Stimmen laut Bortoluzzi aus gewerblichen Kreisen stammten. Mit einer Kommissionsmotion will die SGK dafür sorgen, dass Behinderte in der beruflichen Vorsorge besser gestellt werden.

sda/ats 22.02.2002