Die WAK wolle das Wettbewerbsrecht verschärfen, sagte Kommissionspräsident Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) vor den Medien. Sie habe beim Bundesrat bis Ende Jahr einen Bericht über das Verhältnis von Patentschutz zum Markenschutz bestellt.
Die WAK wolle das Kodak-Urteil des Bundesgerichtes ins Kartellgesetz übersetzen, sagte Maitre. Kodak SA hatte die Jumbo Markt AG eingeklagt, weil diese Kodak-Produkte direkt und billiger aus Grossbritannien bezogen hat. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Gesetzgeber die Frage der Parallelimporte zu regeln habe.
Bei Parallelimporten kann der Händler am Generalimporteur vorbei Waren dort einkaufen, wo sie am billigsten sind. Vorbehalten ist der Patentschutz. Die WAK werde die Diskussion des neuen Kartellrechts Anfang September wieder aufnehmen, sagte Maitre.
Dannzumal zu entscheiden hat die Kommission, ob nach Vorschlag des Bundesrates missbräuchliche Kartelle sofort und nicht erst im Wiederholungsfalle gebüsst werden. Zu prüfen hat sie die so genannte Bonusregelung: Ein Unternehmen, dass an der Aufdeckung eines Kartells mitwirkt, kann straffrei bleiben.
sda/ats 09.07.2002