Bern (sda) Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates will das Kartellgesetz weiter verschärfen. Direkte Sanktionen sollen auch bei schädlichen vertikalen Abreden - beispielsweise zwischen Autoherstellern und ihren Händlern - möglich sein.

Die Änderung des Kartellgesetzes wurde von der WAK mit 15 zu 6 Stimmen verabschiedet. Der Nationalrat wird sich am 26. September als erste Kammer damit befassen. Ziel der Vorlage ist es, Behinderungen des Wettbewerbs wirkungsvoller zu bekämpfen.

Heute kann die Wettbewerbskommission (Weko) Verstösse gegen den Wettbewerb nur ahnden, wenn ein Kartell für das gleiche Verhalten schon einmal zurechtgewiesen wurde. Neu wird sie direkte Sanktionen verhängen können. Diese zentrale Neuerung war in der WAK laut Präsident Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) grundsätzlich unbestritten.

Busse soll abschrecken

Mit klarem Mehr und im Einklang mit dem Bundesrat setzte die Kommission die Busse auf maximal 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes fest. Nur mit einer hohen Strafandrohung könne das Gesetz abschreckend wirken, sagte Maitre am Dienstag vor den Medien im Bundeshaus.

Eine Minderheit will mildere Sanktionen. Nach ihrem Antrag soll die Busse höchstens das Dreifache des dank dem Kartell erzielten Gewinns betragen. Lässt sich dieser Gewinn nicht feststellen, soll die Höchstbusse bei 10 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre in den betreffenden Schweizer Märkten liegen.

Einverstanden ist die WAK auch mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Bonusregelung: Gegenüber einem Unternehmen, das als Kartellmitglied an der Aufdeckung und Beseitigung des Kartelles mitwirkt, soll die Weko auf direkte Sanktionen ganz oder teilweise verzichten können. Eine Minderheit lehnt dies ab, weil sie Treu und Glauben in Frage gestellt sieht und ein Klima des Misstrauens befürchtet.

Problematische Abreden

Direkte Sanktionen und Bonusregelung gelten für so genannte harte Kartelle (Preis-, Mengen- und Gebietsabreden) und den Missbrauch von Marktmacht. Darüber hinaus sieht sie die WAK nun auch für vertikale Abreden vor, mit denen beispielsweise Auto- oder Uhrenhersteller einem Verkäufer oder Händler Verkaufspreise oder -gebiete vorschreiben.

Weil solche Abreden durchaus auch im Interesse der Effizienz und damit des Kunden liegen können, wird lediglich "vermutet", dass sie wirksamen Wettbewerb beseitigen. Die Weko wird im Einzelfall prüfen, ob ein Verstoss vorliegt. Eine knapp unterlegene WAK-Minderheit will exklusive und selektive Vertriebssysteme generell erlauben.

Nicht bezifferbar

Gewisse Studien gehen davon aus, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit einer Einschränkung vertikaler Absprachen um Milliarden Franken entlastet würden. Auch Maitre ortete ein beträchtliches Potenzial. Er bezeichnete es aber als unmöglich, die Preissenkungen auch nur grob zu beziffern.

Ein Ende der "Hochpreisinsel Schweiz" erhofft man sich auch von einer Liberalisierung der Parallelimporte. Fürs erste lehnte es die WAK aber ab, Parallelimporte patentgeschützter Güter zuzulassen. Dieses Problem müsse bei der Revision des Patentgesetzes geregelt werden, sagte Maitre. Der Bundesrat hat für Ende 2002 einen Bericht angekündigt.

Ein Interessenregister

Die WAK befasste sich auch mit der Organisation der Weko. Sie hielt am Milizcharakter und daran fest, dass die Mehrheit der Mitglieder keine direkten wirtschaftlichen Interessen haben dürfe. Interessenbindungen sollen in einem Register offengelegt werden. Eine Minderheit will den Weko-Mitgliedern jegliche wirtschaftliche Tätigkeit untersagen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte.

sda/ats 03.09.2002