Bern (sda) Die Sozialkommission des Ständerates (SGK) will vom Bundesrat Klarheit über seine Entscheidgrundlagen zur beabsichtigten Senkung des BVG-Mindestzinssatzes. Sie wird an der ausserordentlichen Session vom 26. September harte Fragen stellen.

Der Ständerat wolle das grosse Thema gründlich abhandeln, sagte SGK-Präsident Bruno Frick (CVP/SZ) am Dienstag vor den Medien. Er wolle klären, ob der Vorwurf des "Rentenklaus" berechtigt oder zu widerlegen sei. Ziel sei eine Beruhigung der Aufregung um die Sicherung der Altersrenten der Zweiten Säule.

Mit einer Empfehlung soll der Bundesrat dazu gebracht werden, gleichzeitig mit seinem Entscheid zur Zinssatzsenkung die Kriterien darzulegen, nach denen künftig Anpassungen vorgenommen werden sollen. Ein Postulat verlangt, Massnahmen zu prüfen, um Verkaufsdruck bei einer Börsenbaisse von den Kassen wegzunehmen.

Eine Interpellation verlangt Auskunft über die Vorgeschichte des beabsichtigten Zinssenkungsentscheids des Bundesrates, über den Deckungsgrad der Renten sowie über die Wahrnehmung der Aufsichtspflichten über die Pensionskassen durch die Bundesämter für Privatversicherungen und Sozialversicherung.

Verwaltungsaufwand klären

Zudem wolle die SGK endlich klare Auskünfte, welche Erträge auf den Versicherungskapitalien generiert worden seien, sagte Frick. Sie wolle wissen, wohin die Gewinne geflossen seien. Interessiert sei sie auch an einer Begründung des milliardenhohen Verwaltungsaufwandes der Versicherer.

Die ausserordentliche Session war vom links-grünen Lager des Nationalrates verlangt worden. Dazu genügten 50 Stimmen. Der Nationalrat tagt erst am 3. Oktober. Der Bundesrat wollte den Entscheid über die Senkung des Zinssatzes von 4 auf voraussichtlich 3,25 Prozent Ende September fällen.

sda/ats 03.09.2002